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Islam befürwortet öffentliche Auspeitschung als Abschreckung

(Institut für Islamfragen, dh, 24.2.2005) Frage: „In einem Interview mit der arabischen Zeitung ‚al-khalij‘ äußerte sich Muhammad Sayyed Tantawi, die höchste Autorität der sunnitischen Muslime, bezüglich verschiedener Angelegenheiten. Z.B. erörterte er die Frage, ob ein Mann, der zu einer Frau unsittliche Dinge sagt, nach islamischem Recht (arab. ‚Schari’a‘) in der Öffentlichkeit ausgepeitscht werden darf.“

Grundlagen des islamischen Strafrechts

Die islamische Theologie faßt das islamische Recht (die Sharia) als ein gottgegebenes, vollkommenes Gesetz auf, das nicht von Menschen gemacht und daher nicht hinterfragbar ist. Die Sharia brächte – so die muslimische Apologetik – wenn sie auf der ganzen Welt zur Anwendung käme, allen Menschen Frieden und Gerechtigkeit. Dem Propheten Muhammad wurden die Gebote Gottes durch den Engel Gabriel übermittelt und im Koran und den islamischen Überlieferungstexten niedergelegt. Ausgelegt wurden diese rechtsrelevanten Texte von namhaften Theologen, maßgeblich vor allem den Juristen der ersten islamischen Jahrhunderte.

Verschleierte Frauen müssen Strafe zahlen

(Institut für Islamfragen, 22.09.2004, mm) Wie das „Hamburger Abendblatt“ gestern berichtete, müssen italienische Frauen mancherorts Strafe zahlen, wenn sie ihr Gesicht verschleiern. Dies trifft in erster Linie muslimische Frauen, obwohl das zugrundeliegende Gesetz aus dem Jahr 1975 gegen die Terroristen der Roten Brigaden erlassen worden war.

Türkei verzichtet auf Strafe bei Ehebruch

(Institut für Islamfragen, 15.09.2004, mk) Die türkische Regierung hat dem Druck der Europäischen Union und der oppositionellen CHP-Partei nachgegeben und einen umstrittenen Gesetzentwurf zum neuen Strafrecht zurückgezogen, der außerehelichen Geschlechtsverkehr strafbar machen sollte. Mit diesem Rückzieher muss die konservativ-islamistische AKP zum dritten Mal zurückstecken. Zuvor waren eine Lockerung des Kopftuchverbots in öffentlichen Gebäuden und sein Vorstoß, allen Absolveten der Imam-Hatip-Schulen (Gymnasien zur Ausbildung von muslimischen Geistlichen) den Zugang zu den Universitäten zu öffnen, fehlgeschlagen.