Pressemeldung zum Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen
B O N N (27. Dezember 2004) – Am 28.12. 1998 bestätigte der Oberste Verwaltungsgerichtshof Ägyptens das Verbot der Beschneidung von Frauen. Doch auch nach dem Urteil wurde die Beschneidung weiter praktiziert – nun jedoch illegal außerhalb der Krankenhäuser, meist unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Als Folge kam es zur erneuten Aufhebung des Verbots – unter dem Vorzeichen des Lebensschutzes.