Eine sudanesische Journalistin verschickt 500 Einladungskarten zu ihrer Auspeitschung: Als Begründung wird das Tragen einer Hose angegeben

Institut für Islamfragen

Sie will ihren Fall öffentlich machen, um über den Grund ihrer Auspeitschung zu informieren

(Institut für Islamfragen, dh, 25.08.2009) Eine Journalistin der sudanesischen Zeitung as-Sahafa und Mitarbeiterin der UNO im Sudan, Lubna Ahmad al-Hussain, wurde am 03. Juli 2009 zusammen mit 12 weiteren sudanesischen Frauen aufgrund ihrer „unsittlicher Bekleidung“ verhaftet. Die Verhaftung fand während einer Feier in einem Restaurant in der Hauptstadt Khartum statt, 300–400 Restaurantgäste waren anwesend. Polizisten betraten das Restaurant und nahmen die Frauen mit, weil diese Hosen trugen. Das Tragen von Hosen von Frauen verstößt gegen §152 des sudanesischen Strafgesetzes.

Lubna Ahmad al-Hussain, die eine Kopfbedeckung trägt, berichtete, 10 der inhaftierten Frauen seien sofort im Polizeipräsidium in Khartum jeweils 10 Mal ausgepeitscht worden. Die anderen 3 Inhaftierten, darunter Lubna al-Hussain, wurden von der Polizei angezeigt. Das Datum der Gerichtsverhandlung wurde noch nicht mitgeteilt.

Lubna al-Hussain erläuterte ihre Aktion, 500 Einladungskarten an Journalisten und Menschenrechtler zu ihrer Auspeitschung verschickt zu haben:

„Die Gesellschaft wird keine Gnade [mit mir] haben. Keiner wird glauben, dass ich wegen normaler Kleidung ausgepeitscht wurde“, und „Ich bevorzuge, in der Öffentlichkeit ausgepeitscht zu werden, so dass der Grund der Auspeitschung bekannt wird.“

Der erwähnte §152 des sudanesischen Strafgesetzes fordert eine Bestrafung von 40 Peitschenhieben für denjenigen, der gegen die Sitten des Landes verstößt, u. a. durch unpassende Bekleidung.

Lubna al-Hussain kommentierte:

„Ich möchte, dass die Menschen wissen, was hier geschieht. Mein Fall ist der Fall der 10 Frauen, die an jenem Tag ausgepeitscht wurden. Er ist der Fall von zehn, Hunderten und sogar Tausenden von Frauen, die täglich, monatlich und jährlich von staatlichen Gerichten wegen ihrer Bekleidung ausgepeitscht werden. Diese Frauen verlassen die Gerichte gedemütigt, weil die Gesellschaft nicht glaubt und nie glauben wird, dass diese Frauen lediglich wegen ihrer Bekleidung ausgepeitscht wurden. Das Ergebnis ist eine gesellschaftliche Hinrichtung [Verachtung] der Familie der ausgepeitschten Frau und ein eventueller Diabetesschock, Herzinfarkt oder ähnliches für ihren Vater oder ihre Mutter. Dazu kommt noch das Trauma und die Schmach, die die ausgepeitschte Frau lebenslang quälen können.“

Quelle: www.alarabiya.net/articles/2009/07/13/78600.html