Vereinige Arabische Emirate: Vorislamische christliche Klosteranlage entdeckt

Sie wird auf Mitte des 6. bis Mitte des 7. Jahrhunderts vor der Verkündigung des Islam datiert

(Institut für Islamfragen, dk, 14.11. 2022) Times of Israel berichtete am 13. November 2022, dass Überreste einer ehemaligen christlichen Klosteranlage in den Sanddünen der Insel Siniyah gefunden worden seien, die zu einem der Emirate (Umm al-Quwain) der Vereinigten Arabischen Emirate gehört.

Man nähme an, dass die Anlage ein vorislamisches Kloster sei. Mit der Radiokarbon-Methode sei es auf die Zeit zwischen 534 und 656 n. Chr. datiert worden. Der Stifter des Islam, Muhammad, wurde nach der Überlieferung erst um 570 n. Chr. geboren. Es sei schon das zweite christliche Kloster, das man in den Emiraten gefunden habe.

Quelle: Times of Israel, 13.11.2022 (https://www.timesofisrael.com/sands-of-time-christian-monastery-possibly-pre-dating-islam-found-in-uae-dunes/): „Sands of time: Christian monastery, possibly pre-dating Islam, found in UAE dunes“

Iran: Angriff auf die Golf-Staaten als Ablenkungsmanöver denkbar?

Regierung zieht alle Register zur Unterdrückung der Proteste

(Institut für Islamfragen, dk, 12.11.2022) Die kuwaitische Tageszeitung Al-Jarida berichtete am 11. November 2022 über eine russische Warnung, dass der Iran die Golf-Staaten angreifen könnte, um die Aufmerksamkeit von den fortdauernden innenpolitischen Protesten in Iran abzulenken.

Außerdem habe Generalmajor Hossein Salami den Obersten Führer des Iran, Ali Khamenei, um Erlaubnis gebeten, die Proteste mit Härte innerhalb von 10 Tagen zu unterdrücken. Zu den Maßnahmen gehörten ein vollständiger Medien-Backout, die Abschaltung des Internets und die Behinderung jeglicher Kommunikation quer durch den Iran.

Quelle: Al-Jarida Tageszeitung, 11.11.2022 (https://www.aljarida.com/article/3837), quoted by MideastWire, 11.11.2022 (https://mideastwire.com/page/articleFree.php?id=79315): „Iran’s Guard pushing for bombing Gulf States, Russia warns …”

Indien: Muslimische Frauen in Kerala verbrennen ihre Schleier

Solidaritätsadresse an protestierende Frauen in Iran

(Institut für Islamfragen, dk, 10.11.2022) Die indische Tageszeitung India Today berichtete am 7. November 2022, dass muslimische Frauen der auf Humanismus und Rationalismus ausgerichteten 1969 gegründeten Organisation Kerala Yuktivadi Sangam in der Stadt Kozhikode im Bundesstaat Kerala am 6. November ihren Schleier aus Solidarität mit den protestierenden Frauen in Iran verbrannt hätten.

Sie hätten sich damit dagegen gewandt, dass die Frauen in Iran gezwungen würden, den Hijab zu tragen. Dieser Vorfall habe sich während eines Seminars zugetragen, das von der Organisation Kerala Yuktivadi Sangam organisiert worden sei. Das Seminar habe den Titel getragen: „Fanos-Science and Free thinking“ (Fanos Wissenschaft und freies Denken).

Quelle: India Today, 07.11.2022 (https://www.indiatoday.in/india/story/kerala-muslim-women-burn-hijabs-solidarity-iranian-movement-watch-2294289-2022-11-07): „Kerala Muslim women burn hijab in solidarity with Iranian movement / Wach“

Iran: Junges Mädchen Opfer von Prügelattacke der Polizei

Unterstützerin der Proteste hatte Fotos des Gründers der Iranischen Republik aus ihrem Schulbuch gerissen

(Institut für Islamfragen, dk, 03.11.2022) Die britische Daily Mail berichtete am 1. November 2022, dass die iranische Polizei ein Teenager Mädchen, Parmis Hamnava, vor ihrer Klasse tot geprügelt habe, weil sie Fotos des Gründers der iranischen Republik, Ayatollah Khomeini, aus ihren Schulbüchern gerissen habe.

Dies sei in einer Oberschule in der iranischen Stadt Iranshah im östlichen Iran geschehen. Viele Schulmädchen hätten in den letzten Wochen die landesweiten Proteste unterstützt.

Quelle: Daily Mail, 01.11.2022 (https://www.dailymail.co.uk/news/article-11377295/Iranian-police-beat-girl-death-tearing-photos-Islamic-Republic-founder-schoolbooks.html): Iranian police beat teenage girl to death for tearing photos of Islamic Republic founder Khomeini out of her schoolbooks“

Somalia: Mindestens 100 Todesopfer in der Hauptstadt Mogadischu

Terroranschlag wird al-Shabab zur Last gelegt

(Institut für Islamfragen, dk, 3.11.2022) Der arabische Nachrichtensender Aljazeera (Katar) berichtete am 30. Oktober 2022, dass ein Doppel-Terroranschlag mit Autobomben in der somalischen Hauptstadt Mogadishu mindestens 100 Menschen getötet und 300 Menschen verletzt habe, so der somalische Präsident Hassan Scheick Mohamud. Er habe für diesen terroristischen Anschlag al-Shabab angeklagt. Die Zahl der Todesopfer könne noch steigen.

Quelle: Aljazeera, 30.10.2022 (https://www.aljazeera.com/news/2022/10/30/hundreds-killed-wounded-in-heinous-mogadishu-car-bombings): „At least 100 killed, 300 hurt in ‚heinous‘ Mogadishu car bombings“

Iran: Anschlag des IS in Iran mit zahlreichen Todesopfern

Schiitischer Schrein Ort des Geschehens

(Institut für Islamfragen, dk, 03.11.2022) Die amerikanischen Deseret News im Staat Utah (https://www.deseret.com/pages/about-us) berichtete am 27. Oktober über einen Terroranschlag am 26.10. 2022 im Shah Cheragh Schrein in Schiraz im südlichen Iran.

Der Terroranscchlag soll von IS-Terroristen ausgeführt worden sein. Ihm seien 15 Muslime zum Opfer gefallen. Dutzende seien verletzt worden, unter ihnen auch zwei Kinder.

Quelle: Deseret News, 27.10.2022 (https://www.deseret.com/u-s-world/2022/10/27/23426526/isis-terrorists-kill-15-at-shiite-muslim-shrine): ISIS terrorists kill 15 at a Muslim shrine in Iran“

Wird der Abfall vom Glauben im Islam mit dem Tod bestraft?

Christine Schirrmacher weist auf die Vielfalt von Positionen im Blick auf die Freiheit zum Religionswechsel und den Umgang mit dem Abfall vom Islam hin. An einem Ende der Skala ist das uneingeschränkte Ja zur Todesstrafe, wie es der einflussreiche pakistanische Gelehrte Abu l-A‘la Maududi (1903–1979) vertreten hat. Am anderen Ende der Skala steht das uneingeschränkte Ja zur Religionsfreiheit einschließlich der Freiheit zum Religionswechsel, wie es u.a. der australisch-maledivische Islamwissenschaftler Abdullah Saeed vertritt. Er bezieht sich auf die im Westen viel zitierte (traditionell enger interpretierte) Sure 2,256, nach der es keinen Zwang in der Religion gibt. Zudem verweist er auf die stark veränderte sozio-politische Ausgangslage. Demnach ging es im frühislamischen Kampf gegen abtrünnige Stämme um das Überleben der muslimischen Gemeinschaft.

Am weitesten verbreitet ist heute die vermittelnde Position der sog. Wasatiyya-Strömung (vom arabischen wasat = Mitte). Vertreter dieses Ansatzes wie der ägyptische Rechtsgelehrte Yusuf al-Qaradawi (geb. 1926) warnen eindringlich vor der jenseitigen Strafe für alle Abgefallenen. Gleichzeitig dulden sie den inneren oder gedanklichen Abfall im Diesseits. Allerdings nur solange der Betreffende seinen Unglauben bzw. seine Zweifel nicht offen bekennt und andere dadurch verunsichert. Im letzteren Fall setzen sie den Glaubensabfall mit einem Verrat an der Gemeinschaft der Muslime und dem religiös-moralischen Fundament von Staat und Gesellschaft gleich. Damit sich die individuelle Apostasie nicht zu einer kollektiven entwickelt, müsse der Staat dem traditionellen Konsens der Rechtsschulen folgen und die Todesstrafe verhängen. Letztere begründen sie nicht mit Koranversen, sondern überlieferten Aussprüche Muhammads (v.a. „Wer seine Religion wechselt, den tötet.“ – an-Nasaʾi, Vol. 5, Buch 37, Hadith Nr. 94).

Auch diese Vermittlungsposition stellt für den freiheitlich-demokratischen Staat eine große Herausforderung dar. Ihre Vertreter präsentieren sich nämlich gerne in öffentlichkeitswirksamen Auftritten als Freunde und Verteidiger der Religionsfreiheit. Auch sie zitieren gerne die oben genannte Sure 2,256, beklagen – vor allem dort, wo sie selbst Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt sind – staatliche Zensur und Repressionen und fordern Freiheit, ideologische Strömungen, gesellschaftliche Missstände und aktuelles Regierungshandeln zu kritisieren. Gleichzeitig tragen sie selbst zu einer Atmosphäre der Unfreiheit und Einschüchterung bei, wenn sie Menschenrechte wie die Glaubens- und Meinungsfreiheit unter einen Schariavorbehalt stellen und die Religionskritik und den Religionswechsel kriminalisieren. Militanten Muslimen, die die angeblichen Verräter in Selbstjustiz richten, verschaffen sie damit zumindest eine indirekte Rechtfertigung. Das Ausmaß des Problems wird in einer Studie des Pew Research Centers von 2013 deutlich, nach der 80 % der afghanischen Muslime, 74 % der palästinensischen 62 % der ägyptischen Muslime, 61 % der jordanischen und die Todesstrafe für Apostasie befürworten.
Im politischen und interreligiösen Dialog braucht es daher Mut, sachlich-kritische Rückfragen zum inhaltlichen Kern viel beschworener Begriffe zu stellen. Muslime, die sich mit Leidenschaft und Überzeugung für umfassende Religionsfreiheit aller Menschen einsetzen, werden ein solches Nachhaken nicht als Ausdruck islamophober oder muslimfeindlicher Gesinnung (miss)verstehen, sondern für die Klarheit und Transparenz in der gesellschaftlichen Debatte von Herzen dankbar sein. Der Religionswechsel ist die „Nagelprobe“ (Heiner Bielefeldt) für das Recht der Religionsfreiheit. Nur wenn Menschen Zweifel offen kommunizieren, sich aktiv mit anderen Weltanschauungen auseinandersetzen und am Ende auch den Glauben wechseln können, kann der Verbleib in einer Religion als Ausdruck persönlicher Freiheit verstanden werden. Dies ist leider keine Selbstverständlichkeit; sie gilt es heute gerade dort entschlossen zu verteidigen, wo Religionsfreiheit nur als Einbahnstraße für Gleichgesinnte interpretiert wird.

Siehe dazu auch Religionsfreiheit – ein Menschenrecht

Weiterführende Literatur

  • Anderson,. Matthew / Karen Taliaferro (Hg.), Islam and Religious Freedom. A Sourcebook of Scriptural, Theological, and Legal Texts, Georgetown/Washington 2014
  • Schirrmacher, Christine, „Es ist kein Zwang in der Religion“ (Sure 2,256): Der Abfall vom Islam im Urteil zeitgenössischer islamischer Theologen. Diskurse zu Apostasie, Religionsfreiheit und Menschenrechten, Würzburg 2015