Archiv für das Jahr: 2016

Wie werden Juden und Christen behandelt, falls sie den Islam kritisieren?

(Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) „Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion [als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht, dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den Koran] und ihren Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – kritisieren dürfen.

Die Bedeutung der Einladung zum Islam (arab. Da’wa)

(Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) „Die Einladung zum Islam hat zwei Formen: Die Einladung durch Krieg und die Einladung mit Worten. Die Einladung mit Worten ist leichter als die Einladung durch Krieg. Denn die Einladung durch Krieg gefährdet Seele, Leben und Eigentum. Die Einladung mit Worten beinhaltet solche Gefahren nicht. Wenn es möglich ist, die Einladung zum Islam mit Worten zu erzielen, muss mit dieser Einladung angefangen werden. Es wird berichtet, dass Allahs Prophet

Dürfen Muslime Christen behilflich sein, Geld für ihre Kirchen zu spenden?

(Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) Frage: „Eine meiner christlichen Angestellten möchte einer Kirche Geld überweisen. Darf ich [islamisch gesehen] sie zur Bank bringen? Wird dies als Unterstützung des christlichen Glaubens bzw. des Unglaubens angesehen?“

Wie soll ein Muslim mit einem Konflikt zwischen dem muslimischen und deutschen Gesetz umgehen?

(Institut für Islamfragen, dh, 13.11.2016) Frage: „Ich bin mit einer behinderten Frau verheiratet. Sie ist stumm und taub. Zunächst haben wir nach einem muslimischen Ehevertrag geheiratet und später nach einem deutschen Ehevertrag [nach dem deutschen Gesetz]. Wohlgemerkt, wir leben in Deutschland. Nun haben die Ärzte uns mitgeteilt, dass meine Frau keine Kinder bekommen kann. Deshalb überlegten wir uns, dass ich nochmals heirate [eine Zweitehe eingehe]. Aber das deutsche Gesetz erlaubt so etwas nicht. Deshalb überlegen wir uns, dass wir bei einem [deutschen] Gericht die deutsche Ehe auflösen. Denn das deutsche Gesetz verlangt nicht, dass man [bei der Scheidung] zu seiner Frau sagt: ‚Du bist geschieden!‘

Darf ein Muslim auf eine deutsche Art und Weise heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.11.2016) Frage: „Ich lebe seit sechs Jahren in Deutschland und bin mit einer deutschen Frau auf die deutsche Art [mit Eheschließung auf einem deutschen Standesamt und nach dem deutschen Gesetz] seit drei Jahren verheiratet. … Früher wusste ich nur, dass sie Christin ist. … Später wurde mir klar, dass sie gar nicht an das Christentum glaubt … Als mir bewusst wurde, und zwar nachdem Allah mir [islamisches] Grundwissen verliehen hatte, dass mein Zusammenleben mit ihr Sünde sein könnte, habe ich Abstand von ihr genommen.

Fatwa zur Frage des Mindestheiratsalters für Frauen im Islam

(Instituts für Islamfragen, dh, 7.11.2016) „Für den Vater gibt es keine Festlegung des [Mindest-]Heiratsalters, wenn er seine Tochter verheiraten möchte. Der Vater darf seine Tochter verheiraten, selbst wenn sie noch jung ist, genau wie ‚der Ehrliche‘ [ein Titel des ersten Kalifen nach Muhammad, Abu Bakr] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – seine Tochter Aischa [mit Muhammad] verheiratet hat, als sie sechs oder sieben Jahre alt war.

Dr. Ahmad Subhi Mansour [ehemaliger Dozent an der al-Azhar Universität in Kairo] zur Gewalt des sog. „Islamischen Staates“

(Institut für Islamfragen, dh, 7.11.2016) „… Die Muslimbruderschaft hat eine ganze Generation im Irak und in Syrien umgebracht … dies geschah im Verborgenen, in Zeiten, in denen es noch keine modernen Medien gab. … Was der IS heutzutage tut, ist das Gleiche wie das, was die Araber unter dem Kalifen Abu Bakr [dem ersten Nachfolger Muhammads, 632-634 n.Chr.] und unter ʿUmar ibn al-Khattb [dem zweiten Nachfolger Muhammads, 634-644 n. Chr] taten.