Jahr: 2016

Indonesien: Öffentliche Auspeitschungen in Anwensenheit Tausender Schaulustiger

(Institut für Islamfragen, dk, 23.10.2016) Laut einem Artikel in „The Jakarta Post“, zitiert am 2. März 2016 vom Clarion Project (Washington D.C.) wurden am 1. März 2016 18 Personen in der indonesischen Provinz Aceh im nördlichen Sumatra öffentlich ausgepeitscht. Eine 19 jährige junge Frau und ihr 21-jähriger Freund hätten je 10 Schläge mit dem Stock bekommen,

Indonesien: Auspeitschungen in der Provinz Aceh

(Institut für Islamfragen, dk, 23.10.2016) Laut Bericht des Clarion Project (Washington D.C.) vom 19. Oktober 2016 wurden am 17. Oktober 2016 13 Menschen in der indonesischen Provinz Aceh im nördlichen Sumatra ausgepeitscht. So habe eine junge Frau 23 Schläge mit dem Stock erhalten, weil sie zu dicht bei ihrem Freund gestanden habe.

Ägypten: Ägyptischer Präsident droht mit Mobilisierung der Armee bei Putschversuch

(Institut für Islamfragen, dk, 21.10.2016) Laut Bericht vom 28. September 2016 in der unabhängigen irakischen Tageszeitung Az-Zaman drohte der ägyptische Präsident Al-Sisi damit, dass er innerhalb von sechs Stunden die ägyptische Armee einsetzen würde, um Unruhen zu unterdrücken, nachdem er vom ägyptischen Geheimdienst informiert worden sei, dass die Muslimbruderschaft (MB) mit Hilfe der USA im November ein Chaos in Ägypten plante.

Katarisches Religionsministerium akzeptiert Missionsfreiheit nur als Einbahnstraße

(Institut für Islamfragen, dh, 20.10.2016) „Die Nichtmuslime dürfen auf gar keinen Fall in Ländern der Muslime zu ihren Religionen einladen. Das darf nicht in Frage gestellt werden. Eine der Bedingungen des Vertrags des Umar [arab. al-‚ahda al-Umariya], die die Juden und Christen selbst formuliert haben [mit dem Kalifen Umar, dem zweiten Nachfolger Muhammads], und die von Umar – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – angenommen wurde, lautete:

Vergewaltigungsvorwurf gegen prominenten iranischen Koranrezitator erhoben

(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2016) Die arabische Zeitschrift Al Arabiya (www.alarabiya.net; www.english.alarabiya.net) berichtete am 19.10.2016 über Sa’id Tussi, den prominentesten iranischen Koranrezitator der Gegenwart. Er soll im Laufe der Jahre sieben Schüler seiner Koranschule im Alter von 12-14 Jahren vergewaltigt haben,

Kann eine Schwangerschaft vier Jahre dauern?

„… Al-Imam ash-Shafi’i [der Gründer einer der vier Rechtsschulen des sunnitischen Islam] beobachtete als Augenzeuge eine vierjährige Schwangerschaft … Jemand sagte einmal zu mir [zu Dr. Ali Gum’a]: ‚Lassen Sie uns diese Frau [deren Schwangerschaft vier Jahre gedauert hat] als Ehebrecherin bezeichnen. Was ist falsch daran?‘ Ich habe ihm geantwortet:

Für den „Islamischen Staat“ (IS) gelten die Mitglieder der Muslimbruderschaft als „abtrünnige Brüder“

Die arabische Internetseite „arabi21.com“ veröffentlichte am 13.04.2016 eine Zusammenfassung der Zeitschrift „Dabiq“ der Terrororganisation IS. „Dabiq“ spielt mit dem Artikel „Die Abtrünnigen Brüder“ auf die Muslimbruderschaft an.

Das Deckblatt der Dabiq-Ausgabe trägt ein Foto des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Muhammad Murrst, unter seinem Bild steht die Unterschrift: „The Murtadd Brotherhood“ [die abtrünnige Bruderschaft]. Die Partei der Muslimbrüder wird in dieser Ausgabe „zerstörerischer Krebs“ genannt, denn „diese [Partei] hat die Abtrünnigkeit in allen Ländern verbreitet, in denen sie Fuß fasste“.

Gottes Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin, ohne sie zu heiraten

„Allah sei Dank! Ein Mann darf sexuellen Umgang nur mit seiner Ehefrau und mit einer Sklavin haben. Die Ehefrau gilt für den Ehemann nur mit einem Ehevertrag als sexuell erlaubt. Die Sklavin gilt für den Mann als sexuell erlaubt, sobald sie als sein Eigentum gilt. Ursprünglich ist sie eine Kriegsbeute. Ein Muslim darf eine Sklavin von einem islamischen Machthaber geschenkt bekommen

Islamischer Konsens zur Abschaffung der Sklaverei? Katarisches Rechtsgutachten legitimiert Besitz von Sexsklavinnen

„… Eine versklavte Frau [sexuell] zu genießen ist weder eine Vergewaltigung, ein Attentat gegen sie, noch ein Verstoß gegen ihre Rechte. Sondern dies gilt für sie als Verbesserung und Hebung [ihres Status]; denn wenn eine Sklavin als das Eigentum eines Mannes, also als Kriegsbeute, gilt, wird sie oft zu einem Bestandteil seiner Familie. Sie bleibt dabei eine Frau,

Fatwa über die Scheidung von einer minderjährigen Ehefrau

Eine Auslegung des Koranverses 65,4 ‚Wenn ihr Zweifel bei denjenigen eurer Frauen hegt, die keine Menstruation mehr erhoffen, [dann wisst, dass] ihre Frist drei Monate beträgt [im Falle ihrer Entlassung], und [das gleiche gilt für] diejenigen, die [ihres jugendlichen Alters wegen] noch keine Menstruation gehabt haben.‘

Syrische Flüchtlinge dürfen nicht in die Länder der Ungläubigen flüchten

Die arabische Zeitung „www.alquds.co.uk“ veröffentlichte am 16.12.2014 Rechtsgutachten mehrerer prominenter syrischer, muslimischer Gelehrter zu der Frage, ob Syrer vor dem Krieg in Syrien in die Länder der Ungläubigen flüchten dürfen. Die wichtigsten Aussagen:

Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der der Pflicht des Betens nicht nachkommt?

„Allah sei Dank. Derjenige, der das Beten vernachlässigt, d.h., obwohl er weiß, dass dieses eine von Allah vorgeschriebene Pflicht ist, verleugnet die Pflicht des Betens. Dieser gilt nach [der Überzeugung] der gesamten muslimischen Gemeinschaft als ein abgefallener Ungläubiger.

Saudi-Arabien: Frauen dürfen Ehemänner nicht schlagen

(Institut für Islamfragenk, dk, 02.10.2016) Laut Bericht des Clarion Projects (Washington D.C.) gab Sheikh Abdallah Elmaniah, ein Berater des saudi-arabischen Königs und Mitglied des Rates der Obersten Gelehrten, Saudi-Arabiens höchstem religiösen Gremium, eine Fatwa heraus, nach der es Frauen nicht erlaubt sei, ihren Ehemann zu schlagen, selbst in Fällen der Selbstverteidigung nicht.

Zu den sogenannten „Abfall-“ oder „Apostasie-Kriegen“

(Institut für Islamfragen, dh, 1.10.2016) Von der schiitischen Webseite „www.shiaweb.org“. Schiiten bezweifeln, dass die erste Abfallbewegung vom Islam nach Muhammad tatsächlich aufgrund ihrer Abwendung von der Religion verfolgt wurde

IS: Derzeitiger Krieg ist von Gott selbst gerechtfertigt

(Institut für Islamfragen, dk, 28.09.2016) Muslime müssen die „Völker des Unglaubens“ bekämpfen, bis diese den Islam annehmen

Iran verbietet Frauen, Fahrrad zu fahren

(Institut für Islamfragen, 23.9.2016) Laut einem Artikel des Clarion Project (Washington D.C.) vom 22. September 2016 verbietet der Iran künftig Frauen, Fahrrad zu fahren. Der Grund für das Verbot sei eine Fatwa von Irans Oberstem Geistlichem Führer Ayatollah Ali Khamenei.

Türkei: Sind Atheisten eine Bedrohung für die Religion?

(Institut für Islamfragen, dk, 23.9.2016) Laut Bericht des Clarion Projects (Washington D.C.) vom 22. September 2016 werden türkische Atheisten mittlerweile von Zensur und sogar mit dem Tode bedroht. Die Internetseite der ersten atheistischen Organisation der Türkei, Ateizm Dernegi, die 2014 ins Leben gerufen wurde, sei vor kurzem gehackt worden. Die Hacker hätten dort ein Foto mit der Unterschrift „Haben Minarette euch gestochen?“ hinterlassen.

Deutschland: Reformmuslime veröffentlichen Freiburger Deklaration

(Institut für Islamfragen, dk, 22.9.2016) Am 16. September 2016 veröffentlichten Reformmuslime aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine gemeinsame Erklärung (Freiburger Deklaration http://freiburger-deklaration.info/). Ihr ist ein Zitat des muslimischen Philosophen und Arztes Ibn Ruschd (1126-1198) vorangestellt:

Iran: Wahl des Präsidenten 2017

(Institut für Islamfragenk, dk, 21.9.2016) Laut einem Artikel von Mustafa al-Labbad in der libanesischen, unabhängigen, linken Tageszeitung As-Safir hat die Diskussion über die Nachfolge von Sayyid Ali Khamenei innerhalb und außerhalb des Iran richtig an Fahrt aufgenommen. Dies habe einmal damit zu tun, dass Ali Khamenei 2014 operiert worden sei;

Iran: Kleidungsvorschriften erneut verschärft

(Institut für Islamfragen, dk, 16.9.2016) Laut Bericht des Iraners Dr. Majid Rafizadeh vom 5. September 2016 im Frontpage Magazine reiche der übliche Hidschab nicht mehr, um dem neuen iranischen Hidschab-Gesetz zu genügen, vor allem, wenn Frauen Krankenhäuser, Kliniken, Bibliotheken, öffentliche Gebäude, Universitäten u.a. betreten wollen.