Syrische Flüchtlinge dürfen nicht in die Länder der Ungläubigen flüchten

Institut für Islamfragen

Die arabische Zeitung „www.alquds.co.uk“ veröffentlichte am 16.12.2014 Rechtsgutachten mehrerer prominenter syrischer, muslimischer Gelehrter zu der Frage, ob Syrer vor dem Krieg in Syrien in die Länder der Ungläubigen flüchten dürfen. Die wichtigsten Aussagen:

Der syrische Gelehrte Muhammad Rateb an-Nabulsi zu der Frage, ob Muslime, vor allem Syrer, auf Dauer in den Ländern der Ungläubigen leben dürfen:

„Die prophetische Aussage [die Aussage Muhammads] besagt: ‚Wer unter Polytheisten lebt, wird von Allah verlassen.‘ … Die Länder der Ungläubigen sind zwar ein Paradies, falls es ein Paradies auf Erden geben würde, denn die Dienstleistungen bei ihnen sind auf höchstem Niveau. … Das Problem ist jedoch, dass du [die Muslime im Allgemeinen] für deine Kinder [für die geistliche Zukunft der muslimischen Kinder dort] nicht garantieren kannst. … So sind die Kinder desjenigen, der die erste Moschee in Sao Paulo gebaut hat, mittlerweile zum Christentum übertreten.“

Muhammad Rateb an-Nabulsi soll laut Bericht in www.alquds.co.uk einem muslimischen Führer der islamischen Minderheit in Australien gesagt haben:

„Teilen Sie unseren Geschwistern in Syrien mit: Die Müllhaufen in Syrien sind besser als die Paradiese in Australien.“

Der syrisch-muslimische Gelehrte Usama ar-Rifa’i soll Muhammads Worte zitiert haben:

„Ich habe nichts Gemeinsames mit demjenigen, der unter ihnen lebt“. „Denn [so ar-Rifa’i] die Lebensweise in den westlichen Ländern, die Traditionen und der Glauben sind radikal anders [als in islamischen Ländern]. Derjenige, der unter ihnen lebt, wird zwangsläufig von ihnen geprägt.“

Bezug nehmend auf das politische Asyl in den Ländern der Ungläubigen, sagte ar-Rifa’i:

„Dort verleihen sie uns [den syrischen Flüchtlingen] das Asylrecht, geben uns Geld und etwas zu essen und zu trinken, sie füttern uns, wie man Tiere füttert. Aber werden dabei die menschlichen oder moralischen Aspekte berücksichtigt? Wird dabei die Religion [der Islam] berücksichtigt?“

Quelle: www.alquds.co.uk

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