Muslimischer Geistliche Jamal al-Banna verteidigt seine Einstellung zum Küssen

Institut für Islamfragen

Küssen zählt unter Muslimen zu den „kleinen Sünden“, die wiedergutzumachen sind

(Institut für Islamfragen, dh, 01.05.2008) Die ägyptische Zeitung „almasry-alyoum“ hat Anfang April einen Text des prominenten Geistlichen Jamal al-Banna veröffentlicht, der ursprünglich eine Antwort auf viele gegen ihn gerichtete Angriffe ist. Seitdem al-Banna das Küssen von Muslimen und Muslimas zu einer „kleinen Sünde“ erklärt hat, wurde er immer wieder von Muslimen kritisiert und für unwissend in Sachen Islam erklärt. Al-Banna äußerte seine Enttäuschung darüber, dass er seinen Text mit seiner Verteidigung zweimal an die bekannteste ägyptische Zeitung „al-Ahram“ per Email gesandt hatte, diese ihn jedoch nicht veröffentlicht hatte.

Al-Banna weist auf den Ausdruck „leichte Vergehen“ in dem Koranvers 53,32 hin:

„Jene, die die großen Sünden und Schändlichkeiten meiden, mit Ausnahme leichter Vergehen …“

Dieser Ausdruck sei von vielen Quellen und prominenten Auslegern des Korans u. a. so bestimmt worden, dasss er das Küssen meine. Der Gelehrte weist weiter auf einen anderen Koranvers hin, der einen Unterschied zwischen großen und kleinen Sünden macht, Sure 4,31:

„Wenn ihr euch von den schweren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen.“

Al-Banna erwähnt z. B. die Auslegung von at-Tabari zu den o. g. Koranversen. Diese besagt, dass keine Bestrafung im Islam für das Küssen zwischen nicht verheirateten Muslimen und Muslimas vorgeschrieben sei. Solange kein Geschlechtsverkehr vorkomme, bleibe sexueller Umgang wie das Küssen unbestraft. Derjenige, der „kleine Sünden“ wie Küssen, Umarmen, Streicheln, u.ä. begehe, bleibe nach dem islamischen Gesetz unbestraft, müsse jedoch Buße oder gute Taten leisten.

Al-Banna erwähnt als Begründung u. a. eine als höchst glaubwürdig eingestufte Aussage Muhammads aus der Überlieferung bezüglich der „kleinen und großen Unzucht“ von al-Bukhari und Muslim, aus der er schließt, dass lediglich der Geschlechtsverkehrt als Unzucht bestraft werden darf.

Quelle: www.almasry-alyoum.com/article.aspx?ArticleID=99620