Fatawa-Archiv

Fatwa über die Strafe für den Abfall vom Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 25.10.2013) Scheich ash-Sha‘rawi: „Wenn jemand zum Islam konvertieren möchte, rate ich ihm: ‚Bedenke, wenn du zum Islam übertrittst und den Islam [später] verlässt, werden wir dich töten.‘ Das heißt, ich ermutige ihn, zum Islam überzutreten, dabei jedoch bedacht vorzugehen.

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Fatwa zu der Frage, ob Grußkarten zu Feierlichkeiten der Christen verkauft werden dürfen

(Institut für Islamfragen, dh, 22.10.2013) Frage: „Ich arbeite als Kassierer. Am Arbeitsplatz befinden sich Grußkarten zum Geburtstag Jesu mit polytheistischen Sprüchen wie ‚Jesus ist Allah, Er liebt dich‘, etc. Wenn der Lieferant mir diese Karten bringt, berate ich ihn und lege das Geld in die Kasse. Gelte ich nun als Ungläubiger? Ich hasse den Polytheismus, das Christentum und die Christen. Gelte ich wegen meiner Tätigkeit als ungläubig?“

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Beleidigung des Islam: Todesstrafe für gebürtigen Iraner ausgesetzt

(Institut für Islamfragen, dh, 09.07.2013) Die arabische Zeitung www.alarabiya.net berichtete Ende letzten Jahres über die Aussetzung der Todesstrafe gegen den im Iran geborenen Kanadier Said Malkbur.

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Fatwa zu der Frage, ob ein ägyptischer Muslim einem ägyptischen Christen zum Osterfest gratulieren darf

(Institut für Islamfragen, dh, 04.07.2013) „Wir müssen unterscheiden zwischen gesellschaftlichen Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, zu denen wir ihnen [den ägyptischen Christen] gratulieren dürfen, und den religiösen Feierlichkeiten, wie dem Osterfest, zu denen wir ihnen nicht gratulieren dürfen.“

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Fatwa zu der Frage, ob Muslime ohne die Zustimmung ihrer Eltern am Kampf [arab. Jihad] gegen die syrische Regierung teilnehmen dürfen

„Heutzutage gilt [für Muslime] der Kampf in Syrien als individuelle Pflicht [arab. fard al-‘ayn; d. h. jeder einzelne Muslim muss diese Pflicht erfüllen]. Das ist keine Pflicht für die ganze Gemeinschaft [arab. fard kifaya, d.h. eine Pflicht, die nur von einem Teil der Gemeinschaft stellvertretend für alle Muslime zu erfüllen ist]. Es gibt [im Islam] eine Art zu kämpfen, die wir als Gemeinschaftspflicht bezeichnen.

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Fatwa über die Verurteilung von Machthabern: Bashar al-Assad, Hassan Nasrullah und Nuri al-Maliki verdienen den Tod

(Institut für Islamfragen, dh, 05.06.2013) „… [der syrische Präsident] Bashar al-Assad tötet Menschen, er ist ein Verbrecher. Er missbraucht die Waffen, die in seinem Besitz sind und die vom Iran bezahlt werden. Russland, das an der Tötung von Menschen teilnimmt und die Hisbollah [bzw. der Führer dieser schiitischen, pro-iranischen Partei, Hassan Nasrullah], die ihre Kämpfer [nach Syrien] sendet, und al-Maliki [der irakische Ministerpräsident] … sie alle sind Menschen, die Allah nicht fürchten.

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Wann darf ein Muslim durch ein Wortspiel (arab. tauriya) andere täuschen?

(Institut für Islamfragen, dh, 25.04.2013) Frage: „Wann gilt das Wortspiel (bzw. die Täuschung mit Worten) (arab. tauriya) als (islamisch) erlaubt? Falls man die Täuschung nur in Notfällen verwenden darf, wie wird ein Notfall (islamisch) definiert?“

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