Fatwa zu der Frage, ob man Raubkopien besitzen darf

Institut für Islamfragen

Solange Behörden es nicht verbieten, ist es sehr wahrscheinlich erlaubt

Von dem Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums

Rechtsgutachten-Nr.: 10516
Datum des Rechtsgutachten: 07.03.2010

(Institut für Islamfragen, dh, 30.07.2015)

Frage:

„Wie beurteilen Sie das Kaufen oder kostenlose Herunterladen von Programmen aus dem Internet? Dies betrifft: 1. kopierte Computerprogramme, die mit einem Code oder Passwort oder mit dem Satz ‚urheberrechtlich geschützt‘ versehen sind; 2. Computerspiele; 3. arabische, ausländische Filme und Kinderfilme (mit Inhalten, die nicht gegen die Lehren des Islam verstoßen);

Alles [alle Medien], was oben genannt wurde, ist lediglich für den persönlichen Gebrauch gedacht.

Ich habe zu diesem Thema geforscht. Einige [islamische] Quellen betrachten dies [den Erwerb von Raubkopien] als erlaubt, wenn das originale Medium kostspielig ist, wenn es für die persönliche Anwendung genutzt wird und wenn es nicht geschäftlich verwendet wird oder notwendig ist.

Falls es erlaubt ist, begehe ich dadurch Sünden? Oder begeht derjenige Sünden, der die Medien kopiert und sie zum Verkauf oder kostenlosen Herunterladen ins Internet gestellt hat?

Gibt es welche [islamischen Quellen], die das verbieten, um das private Eigentum zu schützen?

Ich betone, dass ich diese Medien, falls sie auf dem Markt für einen vernünftigen Preis erhältlich sind, auch kaufe. Um die Sachlage noch näher zu erläutern, erwähne ich, dass z. B. ein einfacher Film [DVD] [legal] für 3-4 kuwaitische Dinar oder sogar mehr verkauft wird. Eine kopierte Version [Raubkopie] kostet dagegen einen halben Dinar. Das Gleiche gilt für die Computerprogramme.“

Antwort:

„Die Rechtsgutachter sind sich darüber nicht einig. Ich sehe es aber für wahrscheinlich an, dass dies als erlaubt gilt, es sei denn, dass die zuständigen Behörden es verbieten würden.“

Quelle: site.islam.gov.kw/Pages/ar/FatwaItem.aspx?itemId=3116

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.