Darf ein Muslim die Staatsangehörigkeit eines nichtmuslimischen Landes erwerben?

Institut für Islamfragen

Sammlung von Rechtsgutachten prominenter muslimischer Gelehrter auf www.ajurry.com

(Institut für Islamfragen, dh, 22.09.2009)

1. Fatwa des Stammgremiums für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens unter der Leitung des ehemaligen offiziellen Staatsrechtsgutachters Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz [Scheich Ibn Baz war einer der höchsten Gelehrten und einflussreichsten Theologen des sunnitisch-wahhabitischen Islam, sowie einige Jahre vor seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Seine Fatawa und Verlautbarungen genießen aufgrund seiner herausragenden Stellung über seinen Tod hinaus in Teilen der muslimischen Gemeinschaft bis heute hohes Ansehen und werden vielfach als Wegweisung befolgt]

Rechtsgutachen-Nr.: 2393 (6. Frage)

Frage:

„Darf ein muslimischer Gelehrter, der in Frankreich lebt, die französische Staatsangehörigkeit erwerben?“

Antwort:

„Er darf die Staatsangehörigkeit eines Landes der Ungläubigen nicht erwerben. Dies würde [automatisch] bedeuten, dass er dessen System respektieren, seinen Gesetzen gehorchen und ihnen [den Franzosen] folgen und sie lieb haben müsse. Es ist bekannt, dass Frankreich – sei es die Regierung oder das Volk – ein ungläubiges Land ist. Sie sind jedoch ein Muslim. Sie dürfen dessen [französische] Staatsangehörigkeit nicht erwerben.“

2. Fatwa des Stammgremiums für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens unter der Leitung des ehemaligen offiziellen Staatsrechtsgutachters Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz

Rechtsgutachten-Nr.: 6582

Frage:

„Darf ein Muslim die amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben?“

Antwort:

„Ein Muslim darf nicht in ein Land eingebürgert werden, dessen Regierung ungläubig ist. Ansonsten wäre dies ein Gehorsamserweis gegen dessen Gesetze. Außerdem wäre dies ein Entschluss, sie [die Bürger dieses Landes] lieb zu haben und ihren ungläubigen Lebenswandel zu akzeptieren.

[Für einen Muslim] in diesem Land [den USA] zu leben, ohne seine [die amerikanische] Staatsangehörigkeit zu erwerben, gilt grundsätzlich als verboten, weil Allah [im Koran] sagt: ‚Siehe, zu denjenigen, die wider sich gesündigt haben, sagen die Engel, wenn sie sie fortnehmen: ‚Wozu gehört ihr?’ Sie antworten: ‚Wir waren die Hilflosen im Land.’ Da sprechen jene: ‚War Allahs Land nicht weit genug für euch, so dass ihr hättet auswandern können?’ Ihre Behausung ist die Hölle, und schlimm ist das Ende!’ (Sure 4,97) Dazu sagte Allahs Prophet, Muhammad: ‚Ich entferne mich von jedem Muslim, der unter Polytheisten lebt!’ Viele andere überlieferte Aussagen [Muhammads] sagen das Gleiche. Außerdem gilt es als [Gelehrten-] Konsens, dass ein Muslim [der in einem nichtmuslimischen Land lebt] auswandern muss, wenn es ihm möglich ist.

Davon ausgenommen ist hier ein Muslim, der unter Ungläubigen lebt, um ihnen die Religion Allahs [den Islam] zu verkündigen [ohne ihre Staatsangehörigkeit zu erwerben].“

3. Fatwa von dem Rechtsgutachter Scheich Nasiruddin al-Albani (1914-1999), einem der prominentesten Fiqh- und Hadithwissenschaftler des 20. Jahrhunderts

Rechtsgutachten aus „Die Folgen der Rechtweisung und des Lichts“, Nr. 513

Frage:

„Darf ein Muslim auf seine Staatsangehörigkeit eines muslimischen Landes verzichten und die eines Landes der Ungläubigen erwerben?“

Antwort:

„Dies würde bedeuten, die Ungläubigen als Beschützer zu haben.“

[eventuell ist dies ein Hinweis auf den Koranvers: ‚O ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Beschützern. Sie sind einander Beschützer. Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg.‘ (Sure 5,51)]

4. Fatwa von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh bin Fauzan, einem der prominentesten, saudischen Gelehrten

Rechtsgutachten-Nr.: 7293 vom 17.10.2003

Frage:

„Darf ein Muslim die Staatsangehörigkeit eines nichtmuslimischen Landes erwerben und im Militärdienst dieses Landes gegen Muslime kämpfen?“

Antwort:

„Dies ist [aus islamischer Sicht] nicht erlaubt. Das ist genau das, worüber wir gerade sprechen. [Es ist nicht möglich], sie [die Nichtmuslime] im Kampf gegen Muslime zu unterstützen, d. h. mit ihnen gegen Muslime zu kämpfen, unter ihren Gesetzen zu leben und ihre Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies würde bedeuten, die Gesetze der Ungläubigen einzuhalten. Dies ist nicht erlaubt. Die [muslimischen] juristischen Körperschaften und wissenschaftlichen Forschungen verbieten [einem Muslim] den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines ungläubigen [Landes], weil die Einbürgerung bedeutet, den [landeseigenen] Gesetzen zu gehorchen. Sie werden Macht über ihn [den Muslim] haben. Er wird ein Bestandteil ihres Staates. Dies ist nicht erlaubt.“

5. Fatwa von dem Rechtsgutachter Muqbil bin Hadi al-Wadi’i, einem prominenten, jemenitischen Gelehrten

Frage:

„Wie wird ein Muslim beurteilt, der eine Polytheistin in Amerika heiratet, um dort eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?“

Antwort:

„Diese Person vertraut nicht dem Versprechen Allahs: ‚Und es gibt kein Geschöpf auf der Erde, dessen Versorgung nicht Allah obläge. Und er kennt seinen Aufenthaltsort und seine Heimstatt. Alles ist in einer deutlichen Schrift [verzeichnet].‘ (Sure 11,6). Und: ‚Und wie viele Tiere gibt es, die nichts zu ihrer eigenen Versorgung beitragen! Allah versorgt sie und euch. Und er ist der Allhörende, der Allwissende.‘ (Sure 29,60).

Er darf keine Polytheistin heiraten: ‚Diese [Frauen] sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie [als Ehemänner] diesen [Frauen)] erlaubt‘ (Sure 60,10). Er darf keine Polytheistin heiraten, um in Amerika zu leben. Ist Amerika das Paradies? Amerika ist erschüttert. Amerika fürchtet den Islam und hat riesige Angst vor Muslimen.

Was die Einbürgerung angeht: Falls sie [die amerikanischen Behörden] ihm [dem Muslim] die [amerikanische] Staatsangehörigkeit verleihen, nachdem er einen Eid geschworen hat, bei dem er seine Pflicht zum Respekt und Gehorsam gegenüber dem amerikanischen Gesetz bekundet hat, gilt sie [die Einbürgerung] als verboten. Wir dürfen das amerikanische Gesetz nicht respektieren, sondern [müssen] es mit Füßen zertreten.“

Frage:

„Darf ein Muslim nach Großbritannien reisen, um dort die britische Staatsangehörigkeit zu erwerben, obwohl ihm dies erst gelingt, nachdem er den Eid schwört und sich verpflichtet, das britische Gesetz zu respektieren und der britischen Regierung zu gehorchen?“

Antwort:

„Allah sagt: ‚Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten‘ (Sure 58,22), und: ‚Die Gläubigen sollen die Ungläubigen nicht statt der Gläubigen zu Beschützern nehmen; und wer solches tut, der findet von Allah in nichts Hilfe – außer ihr fürchtet euch vor ihnen.‘ (Sure 3,28). Der [muslimische] Bruder, der dorthin [nach Großbritannien] reist, muss auf seine Religion stolz sein, und Werbung für Allahs Religion [den Islam] machen: ‚Und wer ist besser in der Rede als einer, der zu Allah ruft und Gutes tut und sagt: ‚Ich bin einer der „Muslime“‘ (Sure 41,33)“

Quelle: www.ajurry.com/vb/showthread.php?p=28017

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