Indonesien: Verhaftung eines muslimischen Gelehrten

Verbindungen zu verantwortlichen Attentätern der Anschläge auf Bali 2002 vermutet

(Institut für Islamfragen, dk, 19.11.2021) Die Jakarta Post berichtete am 18. November 2021, dass der muslimische Gelehrte (Senior Muslim cleric) Ahmad Zain An-Najah verhaftet worden sei.

Ihm würde vorgeworfen, dass er Verbindungen zu den islamistischen Attentätern habe, die durch einen Bombenanschlag am 12. Oktober 2002 in Kuta (Bali) 202 Menschen getötet und 209 Menschen zum Teil schwer verletzt hätten; diese Gruppierung sei auch für weitere islamistische Anschläge in Indonesien verantwortlich.

Ahmad Zain An-Najah, ein Mitglied des Rates der Muslimischen Gelehrten Indonesiens (Indonesian Ulema Council, Majelis Ulama Indonesia – MUI) und zwei weitere Personen würden beschuldigt, eine karitative Organisation aufzubauen, um Gelder für die islamistische Jemaah Islamiyah (JI; https://de.wikipedia.org/wiki/Jemaah_Islamiyah) zu sammeln.

Quelle: Jakarta Post, 18.11.2021 (https://www.thejakartapost.com/indonesia/2021/11/17/muslim-cleric-arrested-over-ties-to-bali-bombing-group-.html): „Muslim cleric arrested over ties to Bali bombing group“

Niger: Terroranschlag kostet mindestens 25 Menschen das Leben

Seit 2021 vermehrt Angriffe durch al-Qaida-Gruppierungen sowie den sog. Islamischen Staat (IS)

(Institut für Islamfragen, dk, 19.11.2021) Der Österreichische Rundfunk berichtete am 18. November 2021 über einen islamistischen Terroranschlag in Niger, der mindestens 25 Menschen das Leben gekostet haben soll.

Der Anschlag habe sich in der Stadt Bakorat in der Wüstenregion Tahoua an der Grenze zu Mali ereignet. Bei einem weiteren Anschlag in Temaram in derselben Region hätten die bewaffneten Angreifer das Rathaus und ein Gesundheitszentrum geplündert und zwei Niederlassungen für Geldüberweisungen ausgeraubt, so die Angaben des Innenministeriums.

Im Dreiländereck von Niger, Burkina Faso und Mali verübtem seit 2017 bewaffnete Gruppen mit Verbindungen zum islamistischen Terrornetzwerk al-Qaida und zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tödliche Terroranschläge. Seit Jahresbeginn 2021 häuften sich diese Angriffe im Westen Nigers.

Quelle: News des Österreichischen Rundfunks, 18.11.2021 (https://orf.at/stories/3236954/): „Mehr als 20 Tote bei Dschihadistenangriff in Niger“

Iran: Großer iranischer Gelehrter Tabataba’i im Westen kaum bekannt

Mystiker und Philosoph erstrebte Wiederbelebung der schiitisch-intellektuellen Tradition

(Institut für Islamfragen, dk, 20.11.2021) Qantara (arabisch: „Brücke“), ein Projekt der Deutschen Welle, welches auch das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen in beratender Funktion mit einbindet und den Dialog mit der Islamischen Welt sucht, veröffentlichte am 19. November 2021 einen Artikel über den vor 40 Jahren verstorbenen iranischen Gelehrten Allameh Tabataba’i, der sich bis kurz vor seinem Tod bemüht habe, die schiitische intellektuelle Tradition wiederzubeleben.

Leider hätten bisher nur sehr wenige Menschen im Westen den Namen dieses außergewöhnlichen Philosophen gehört. Allameh Sayyid Mohammad Hossein Tabataba’i habe einmal gesagt, dass die Botschaft des schiitischen Islam in einem einzigen Satz zusammengefasst werden könne, nämlich: „Kenne Gott“. Tabataba’i sei einer der bedeutendsten Mystiker und Philosophen der Moderne, vielleicht sogar der größte, den der Iran in den letzten Hundert Jahren hervorgebracht hätte.

Quelle: Qantara, 19.11.2021 (https://en.qantara.de/content/40th-anniversary-of-the-death-of-shia-scholar-allameh-tabatabai-the-modest-scholar-of-qom): „40th anniversary oft he death of Shia scholar Allameh Tabatabai: The modest scholar of Qom“

Türkei: Yunus Emre, geehrter Poet und Mystiker aus dem 13. Jahrhundert

Bis heute sind seine Verse und Weisheiten in Gebrauch

(Institut für Islamfragen, dk, 20.11.2021) Das Online-Fachmagazin Migazin (https://www.migazin.de) veröffentlichte am 18. November einen ausführlichen Bericht über das Leben und Wirken von Yunus Emre, der im ausgehenden 13. Jahrhundert in Anatolien/Ost-Türkei lebte.

Yunus Emre war Mystiker (Sufi), Derwisch und Dichter. In der Türkei wird er sehr verehrt, auch wenn gesicherte Quellen über sein Leben und Wirken fehlen. Es existieren mindestens 15 Grabstellen, die mit Yunus Emre assoziiert werden.

Die von Yunus Emre überlieferten Verse stammen etwa aus einer Zeit 200 Jahre nach seinem Tod. Am bekanntesten ist wohl der poetische Diwan Yunus Emdes mit über 400 mehrstrophigen Gedichten, aus denen bis heute zahlreiche Zitate und Weisheiten im Umlauf sind.

Quelle: Migazin.de, 18.11.2021 (https://www.migazin.de/2021/11/19/songbook-anatoliens-das-unesco-jahr/): „Yunus Emre – Derwisch und Poet – Anatolien im 13. Jahrhundert“

Trennt oder eint Abraham Christen und Muslime?

Nachdem der interreligiöse Dialog zwischen Christen und Muslimen beim zentralen Thema Jesus ins Stocken geraten war, kam u.a. unter dem Einfluss des französischen Orientalisten Louis Massignon (1883–1962) und der Erklärung „Nostra Aetate“ des Zweiten Vatikanischen Konzils die Hoffnung auf, in Abraham [im Koran Ibrahim] den gemeinsamen Glaubensvater zu finden, mit dem man (mehr) Frieden und Einheit zwischen den monotheistischen Religionen stiften könnte.

Auch der im Libanon geborene Theologe und Politikwissenschaftler Hanna Josua hat aufgrund seiner persönlichen Bürgerkriegserfahrungen eine große Sehnsucht nach einer friedlichen Koexistenz von Christen und Muslimen. Er hinterfragt jedoch in seiner umfangreichen wissenschaftlichen Studie „Ibrahim, der Gottesfreund“ von 2016 die verbreitete Annahme, dass die „Abrahamische Ökumene“ der passende Schlüssel für einen solchen Frieden ist. Demnach unterschätzen vor allem westliche Theologen und Dialogvertreter den Einfluss, den die traditionell geprägten Diskurse der islamischen Länder auch auf große Teile der muslimischen Gemeinschaft im Westen ausüben. Josua hat dazu die islamischen Primärtexte sowie einschlägige Geschichts- und Kommentarwerke untersucht. Er legt überzeugend dar, dass die wie „Splitter“ im Koran verstreuten Ibrahimtexte keine „Prophetenbiographie“ darstellen wollen, wie sie einige westliche Forscher (u.a. Karl-Josef Kuschel) aus dem Koran abzuleiten versuchen, sondern mit konkreten Ereignissen in der Prophetenbiographie (Sīra) Muḥammads korrespondieren.

Aufgrund der sich zuspitzenden Konflikte mit Juden und Christen kam es im dynamischen Prozess von Muhammads Verkündigung schließlich zu einer „Islamisierung Ibrahims“: als Stifter sämtlicher islamischer Pflichten und Riten soll er bereits das Kommen Muhammads angekündigt haben. Abraham erscheint als eine Art Ur-Muslim, als Kronzeuge für den „reinen“, islamisch definierten Monotheismus (Sure 3,67). So geht der militärischen Konfrontation mit den Juden von Medina (der Vertreibung und Vernichtung einzelner Stämme) eine theologische Enteignung voraus, die in der Legende von der Erbauung der vorislamischen Kaʿba durch Ibrahim und Ismail und der Verlegung der „Gebetsrichtung Ibrahims“ von Jerusalem nach Mekka gipfelt. Der koranische Begriff der „Religion Abrahams“ (millat Ibrāhīm) steht damit wie kein anderer für den islamischen Überbietungsanspruch gegenüber Juden und Christen, die Muhammad in ihrer großen Mehrzahl nicht als Propheten anerkannt haben. Christen dagegen können nach Josua nur über Christus und das in ihm vollendete Heilsgeschehen Gottes auf Abraham zurückblicken: „Ehe Abraham ward, bin ich“ (Joh 8,58). Abrahams Vaterschaft im Glauben ist bei Paulus gerade in seiner Rechtfertigung durch den Glauben begründet (siehe Röm 4 u. Gal 3).

Solche tiefgreifenden Unterschiede im Selbstverständnis ehrlicher wahrzunehmen, Trennendes anzuerkennen und auszuhalten, ist für Josua kein Hindernis, sondern vielmehr Voraussetzung für einen fruchtbaren Dialog. Überzeugend plädiert er für eine alternative Begründung des friedlichen und respektvollen Miteinanders in religiöser Verschiedenheit: die unantastbare Würde jedes Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes.

Weiterführende Literatur:

  • Hanna Josua, Ibrahim, der Gottesfreund: Idee und Problem einer Abrahamischen Ökumene, Tübingen: Mohr Siebeck, 2016
  • Hanna Josua, Innovative Koranhermeneutik als Schlüssel zur Begegnung mit dem Islam, Islam und christlicher Glaube / Islam and Christianity 2/2018, 5–12, abrufbar unter https://www.islaminstitut.de/wp-content/uploads/2020/02/IFI-Journal2018_2.pdf 
  • Friedmann Eißler, „Abraham im Islam“, in: Abraham in Judentum, Christentum und Islam, Hrsg. Ders. u.a., Göttingen: Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, 2009, 116–188
  • Catherina Wenzel, Abraham-Ibrahim im Koran. Von der Macht der Aneignung und über die Aneignung der Macht, in: Religious Apologetics und Philosophical Argumentation, Hrsg. J. Schwartz and V. Krech, Tübingen: Mohr und Siebeck, 2004, 363–-385

Frauen im Islam: Befreit oder unterdrückt?

Muslimische Reformtheologen und Feministinnen, aber auch konservative Apologeten weisen häufig auf den aus ihrer Sicht für damalige Verhältnisse emanzipatorischen Charakter einiger Koranverse hin, die eine Gleichwertigkeit von Mann und Frau nahelegen: Mann und Frau sind aus einem einzigen Wesen geschaffen (Sure 4,1) und einander zu „Freunden“ und „Beschützern“ (Sure 9,72) gegeben. Beiden ist bei demütiger Ergebenheit gegenüber Allah und Erfüllung ihrer rituellen und ethischen Pflichten Sündenvergebung und Paradieslohn verheißen (Sure 33,35). Der Mainstream islamischer Gelehrsamkeit beharrt jedoch zugleich auf der koranisch festgeschriebenen Überordnung des Mannes im diesseitigen Leben (u.a. Sure 2,228: „Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen [den Frauen]“) und der Authentizität einer Überlieferung, die Frauen einen Mangel an Verstand und Religion unterstellt (Sahih Bukhari, Vol. 1, Buch 6, Hadith Nr. 301).

Aus dem Koran sowie der überlieferten Praxis (Sunna) Muhammads und der ersten Muslime werden im islamischen Recht bis heute unterschiedliche Rechte und Pflichten von Mann und Frau abgeleitet. Während der Mann für den Unterhalt der Familie aufkommen und die Familie im öffentlichen Bereich repräsentieren soll, ist die Frau zum Gehorsam ihm gegenüber – auch im sexuellen Bereich – verpflichtet und in streng islamischen Ländern in ihrer Bewegungsfreiheit weitgehend auf den häuslichen Bereich und dortige Aufgaben beschränkt. Das Prinzip von Über- und Unterordnung ist im islamischen Recht mit zahlreichenden Diskriminierungen verbunden: v.a. im Bereich des Heirats-, Scheidungs-, Sorge-, Erb- und Zeugenrechts. Nach Sure 4,34 soll der Mann seine Frau im Falle ihrer befürchteten Auflehnung vermahnen, sie im Ehebett meiden und schlagen. Letzteres versuchen zeitgenössische Ausleger(innen) zuweilen durch einen überlieferten Ausspruch Muhammads zu relativieren, nach dem der beste Mann seine Frau überhaupt nicht schlägt.

Zweifellos gibt es bei der geltenden Rechtslage und gesellschaftlichen Praxis große Unterschiede innerhalb der islamischen Welt (und v.a. zwischen Stadt- und Landbevölkerung sowie bildungsnahen und -fernen Milieus). Zudem kommen Zwangsheiraten und Ehrenmorde nicht nur in muslimischen Kulturen vor. Jedoch werden solche nicht selten mit frauenfeindlichen und diskriminierenden Aussagen der islamischen Tradition gerechtfertigt. Ein zentrales Problem besteht länderübergreifend darin, dass traditionalistische Gelehrte und islamistische Aktivisten die im 7. Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel erlassenen Regelungen als zeitlos gültige und nicht hinterfragbare göttliche Offenbarung betrachten. Forderungen nach umfassender Gleichberechtigung von Frauen und die zunehmend auch in muslimischen Mehrheitskontexten vorgetragenen Ansätze einer feministischen Koranauslegung berühren daher Grundsatzfragen des Offenbarungsverständnisses und führen im innerislamischen Diskurs schnell zu folgenschweren Anschuldigungen der Häresie oder des Abfalls vom Glauben.

Siehe dazu auch: https://www.islaminstitut.de/2005/frauen-im-islam/

Weiterführende Literatur:

  • Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, Frauen und die Scharia. Menschenrechte im Islam, München: Goldmann, 2006
  • Rita Breuer, Liebe, Schuld und Scham. Sexualität im Islam, Freiburg: Herder 2016

Gibt es im Islam Religionsfreiheit für Andersgläubige (Nicht-Muslime)?

Aktuelle wissenschaftliche Studien dokumentieren weitreichende staatliche Einschränkungen sowie massive Verletzungen der Religionsfreiheit von Christen, anderen Nicht-Muslimen und islamischen Minderheiten oder Sondergruppen durch militante Islamisten in den meisten Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit [Pewforum]. Das gilt sowohl für „religiös-repressive“ Regime wie Saudi-Arabien und den Iran als auch für „säkular-repressive“ Regime wie Syrien oder die Türkei, die die Religion ebenfalls zur eigenen Machtsicherung instrumentalisieren und streng kontrollieren (vgl. Philpott unten).

Der Koran selbst ist beim Thema Religionsfreiheit vieldeutig. Nach einigen Versen sollen Muslime die Menschen „mit Weisheit“ zum Islam einladen und „auf eine möglichst gute Art“ mit ihnen streiten (Sure 16,125). Zudem gibt es „keinen Zwang in der Religion“ (Sure 2,256). Muslime sollen vielmehr friedfertigen Nicht-Muslimen friedfertig begegnen (Sure 4,90 und 8,61). Dass nicht alle Menschen gläubig sind, erscheint in Sure 10,99 gottgewollt. Gleichzeitig rufen spätere „Schwertverse“ aus Muhammads Zeit als politischer Führer in Medina zur Tötung von Polytheisten (v.a. Sure 9,5) und Unterwerfung von Juden und Christen (Sure 9,29) und überlieferte Aussprüche Muhammads zur Todesstrafe für Abtrünnige auf. Die Mehrheit der frühen Gelehrten ging davon aus, dass die späteren kämpferischen die früheren friedfertigeren Verse aufgehoben (abrogiert) haben.

Juden und Christen werden im Koran als „Leute des Buches“ (ahl al-kitab) bezeichnet und wurden daher im Rahmen der frühislamischen Eroberungen nicht zur Annahme des Islam gezwungen. Als „Schutzbefohlene“ (dhimmis) mussten sie sich aber der islamischen Vorherrschaft unterwerfen. Der Schutzvertrag garantierte ihnen einerseits für damalige Verhältnisse durchaus weitreichende Rechte wie den Schutz von Leben und Eigentum und eine relativ große Religions- und Kultfreiheit sowie Verwaltungs- und Rechtssprechungsautonomie, verpflichtete sie andererseits unter anderem zu einer besonderen Kopfsteuer, Rücksicht auf Scharia-Bestimmungen und muslimische Gefühle im öffentlichen Raum und den Verzicht auf missionarische Aktivitäten und höhere Führungspositionen.

Dieses Dhimmi-System wird oft als politische Manifestation des religiösen Überlegenheitsanspruchs und der damit verbundenen Abwertung des Juden- und Christentums zu bloßen Vorläuferreligionen mit angeblich im Laufe der Zeit verfälschten Offenbarungen verstanden. Im Rahmen weitreichender Eroberungen christlicher Kerngebiete gab es zwar in der Regel keinen direkten gewaltsamen Bekehrungszwang, aber einen vielfältigen indirekten Bekehrungsdruck durch regional unterschiedlich stark ausgeprägte Formen struktureller und wirtschaftlicher Benachteiligungen sowie alltäglich spürbarer Demütigungen.

Im Kontext von Reformdiskursen gibt es seit Anfang des 20. Jahrhunderts verschiedene Versuche seitens modernistischer und (nationalistisch-)säkularer Denker sowie einer großen indonesischen Vereinigung (Nahdlatul Ulama), das klassische Dhimmi-Denken zu relativieren oder vollständig zu überwinden, zugleich aber auch lautstarke Propaganda islamistischer und dschihadistischer Gruppen für eine Wiederherstellung „urislamischer“ Zustände. Diese verweisen häufig auf Verfassungsartikel, die den Islam als „Staatsreligion“ und die Scharia als (Haupt-)Quelle der Gesetzgebung bezeichnen, und lehnen freiheitlich-demokratische Konzepte einer Staatsbürgerschaft mit umfassender Gleichberechtigung von Nichtmuslimen ebenso vehement ab wie die Freiheit, den Islam zu verlassen.

Weiterführende Literatur:

  • Albrecht Hauser, Wirklich kein Zwang im Glauben? Religionsfreiheit und Menschenrechte aus islamischer Sicht – eine theologische Betrachtungsweise, IfI-Sonderdruck Nr. 7, abrufbar unter  Wirklich kein Zwang im Glauben? (islaminstitut.de)
  • Daniel Philpott, Daniel, Religious Freedom in Islam. The Fate of a Universal Human Right in the Muslim World Today, New York: Oxford University Press, 2019
  • Martin Tamcke, Christen in der islamischen Welt. Von Mohammed bis zur Gegenwart, München 2008