Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt
(Institut für Islamfragen, dh, 14.11.2007) Das Rechtsgutachtergremium der al-Azhar Moschee in Kairo hat am 08.11.2007 nach einer Meldung von alarabiya.net ein Gutachten veröffentlicht, das Empörung bei Menschenrechtlern ausgelöst hat.
Es besagt, dass ein Mensch, der sich absichtlich vor ein fahrendes Auto stelle, vom Fahrer dieses Wagens schuldlos überfahren werden dürfe, weil dies ein bewusster Selbstmord seitens des Fußgängers sei.