Der offizielle Staatsrechtgutachter Ägyptens erklärt die Ehe „des Passagiers“ für islamisch erlaubt
(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2010) Ursprünglich geht diese Eheform auf wohlhabende reisende Geschäftsleute zurück
(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2010) Ursprünglich geht diese Eheform auf wohlhabende reisende Geschäftsleute zurück
(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2010) Die Vertragsbedingungen der Genussehe [einer zeitlich begrenzten Vertragsehe] werden lediglich zwischen den beiden Ehepartnern ausgehandelt
(Institut für Islamfragen, dh, 08.01.2009) Verschiedene Fragen werden erörtert
(Institut für Islamfragen, dh, 20.09.2008) „Ein Rechtsgutachten wurde vom Stammgremium [der wissenschaftlichen Forschung und religiösen Rechtsgutachten] zu einem früheren Zeitpunkt erlassen, bei dem ich Vorsitzender bin. Es bezieht sich auf die Frage der Legalität einer Heirat mit der [heimlichen] Absicht zu einer späteren Scheidung.
(Institut für Islamfragen, dh, 24.08.2007) So genannte „Genussehe“ soll erst von ’Umar verboten worden sein
(Institut für Islamfragen, dh, 04.05.2007) Umfangreiche Studien durchgeführt
(Institut für Islamfragen, dh, 13.09.2006) Frage: „Über eine Kassette habe ich von einem Rechtsgutachten gehört, das einem Mann erlaubt, eine Frau im Ausland zu heiraten, wenn der Mann im Geheimen vor hat, sich von dieser Frau später zu trennen, eventuell nach Beendigung seines Studiums oder Kurses. Was ist der Unterschied zwischen dieser Ehe und der ‚Genussehe‘?