Deutschland: Bundesgerichtshof hält nach Schariarecht geschlossene Kinderehen für schützenswert

Institut für Islamfragen

Das 2017 vom Bundestag erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sei nicht mit dem Grundgesetz kompatibel

(Institut für Islamfragen, dk, 22.12.2018) Am 22. Dezember 2018 berichtete das Gatestone Institute New York darüber, dass der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass das im Juni 2017 vom Bundestag erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nicht mit dem deutschen Grundgesetz übereinstimme, da alle Ehen vom Grundgesetz geschützt seien. Das gelte auch für die nach islamischem Schariarecht geschlossenen Kinderehen.

Diese Entscheidung würde nun ermöglichen, so das Gatestone Institute, die nach Schariarecht geschlossenen Kinderehen auch in Deutschland anerkennen zu lassen und damit letztlich ein paralleles Rechtssystem in Deutschland zu etablieren. Das Innenministerium habe im September 2016 bekanntgegeben, dass im Juli 2016 1.475 verheiratete Kinder, einschließlich 361 Kinder unter 14 Jahren, in Deutschland lebten.

In einem Interview mit Spiegel Online habe der Islamwissenschaftler und Professor für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg, Dr. Mathias Rohe, das „Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen“ als „Ausdruck der Globalisierung“ bezeichnet. Deutschland wende islamisches Recht an „genauso wie französisches“ – allerdings nur solange es nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufe.

Quelle: Artikel, Gatestone Institute (New York), 22.12.2018 (https://www.gatestoneinstitute.org/13444/germany-child-marriage-law): „Germany: New Law Banning Child Marriage Declared Unconstitutional“