Fatwa zu der Fragen, wie die Buße im Islam aussieht für jemanden, der absichtlich im Fastenmonat Ramadan nicht fastet
Dieses Vergehen wird nicht vergeben werden
Von dem Rechtsgutachter Dr. Ali Djum’a, dem ehemaligen Staatsrechtsgutachter Ägyptens und einem der einflussreichsten Geistlichen islamisch geprägter Länder
(Institut für Islamfragen, dh, 07.04.2015)
Frage:
„Gibt es die Möglichkeit der Buße für jemanden, der im Fastenmonat Ramadan nicht gefastet hat?“
Antwort:
„Selbst wenn dieser sein ganzes Leben fasten würde, wäre dies nicht als Buße geeignet. … Dies ist ein gravierendes Verbrechen. … Wenn einer [ein Muslim] sein Fasten durch Geschlechtsverkehr ungültig macht, muss er 60 Tage als Buße dafür fasten. Wenn er jedoch sein Fasten durch den Verzehr von Essen ungültig macht, muss er dafür 1 Tag fasten … denn dies wird sowieso nicht vergeben.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=BLXjh9UMb3U
Permalink
Neueste Beiträge
Schlagwörter
Antisemitismus
Attentat
Christen
Christenverfolgung
Deutschland
Diskriminierung
Ehe
Europa
Fatwa
Frauen
Gebet
Gewalt
Großbritannien
Heirat
Irak
Iran
Islam
Islamischer Staat (IS)
Islamismus
Israel
Jihad
Juden
Judenverfolgung
Kinder
Kirche
Koran
Krieg
Menschenrechte
Mord
Moschee
Muhammad
Muslime
Religionsfreiheit
Saudi Arabien
Scharia
Schiiten
Strafe
Sunniten
Syrien
Terrorismus
Todesstrafe
Türkei
Ungläubige
USA
Ägypten
