Fatwa zu der Frage, wer die Ka’ba umschreiten darf

Institut für Islamfragen

Alle Menschen – auch Christen – sollen sie umschreiten dürfen

Rechtsgutachten des libyschen Präsidenten Mu’ammar al-Qaddafi

(Institut für Islamfragen, dh, 26.04.2011)

Frage:

„Wer darf die Ka’ba in Mekka umschreiten?“ [nach Auffassung islamischer Rechtsgelehrter ist das Betreten Mekkas und Medinas für Nichtmuslime verboten]

Antwort:

„Um die Fläche [auf der sich die Ka’ba befindet] zu markieren, wurde darauf ein Haus aus Ton gebaut. Das Haus an sich verfügt über keinerlei Heiligtum, sondern es geht [nur] um die Stelle, an der es sich befindet. So bringt es nichts, wenn man die Wand dieses Hauses berührt [um Segen zu erhalten] oder ähnliches, sondern das [Wesentliche ist das] Umschreiten dieses Ortes.

Dieser [Ort] ist nicht für die Araber und nicht für die Anhänger Muhammads [allein bestimmt], sondern für die ganze Welt. Dies ist das erste Haus [in der Geschichte], das für die Menschheit gemacht wurde. Heutzutage dürfen alle Menschen aus allen Kontinenten um die Ka’ba schreiten und auf dem Berg Arafat stehen [zwei der verpflichtenden Zeremonien der muslimischen Pilgerfahrt nach Mekka]. Wie verhält es sich mit demjenigen, der solchen Menschen das verbietet, wie urteilt Allah darüber?: ‚Diejenigen, die aber ungläubig sind und (ihre Mitmenschen) vom Weg Allahs abhalten und von der heiligen Moschee, die wir für jedermann gemacht haben, gleich, ob sie dort angesiedelt sind oder Beduinen. Wer darauf aus ist, ihr in frevelhafter Weise Abbruch zu tun, dem werden wir eine schmerzhafte Strafe zukommen lassen.‘ (Sure 22,25)

Also gilt derjenige, der den Menschen das Umschreiten der Ka’ba verbietet, aus Allahs Sicht und aus der Sicht des Koran als ungläubig. Falls der Vertreter des Vatikans [der sich unter den Zuhörern dieser Rede befand] morgen um Ka’ba umschreiten wollte, wäre dies sein Recht. Denn die Ka’ba wurde für alle Menschen gemacht. Wer ihm [dem Vertreter des Vatikans] das verbieten würde, würde als Ungläubiger gelten.

Wer kann behaupten, dass der Vertreter des Vatikans nicht um die Ka’ba herumschreiten darf? Wer hat so geurteilt? Wer kann ihm das verbieten? Gibt es einen Koranvers, der ihm das verbietet? Nein, es gibt keinen solchen Koranvers.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=gQDAf_-pYF4&feature=related

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