Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima einen Atheisten heiraten oder mit ihm ihre Ehe weiterführen darf

Institut für Islamfragen

Von der Rechtsgutachtenseite www.islam-qa.com

Rechtsgutachten-Nr.: 22468

(Institut für Islamfragen, dh, 19.02.2009)

Frage:

„Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Mann kein gläubiger Muslim mehr ist?“

Antwort:

„Allahs Prophet hat befohlen den Gläubigen [Muslim] zu heiraten, denn die Frau ist schwach. Deshalb neigt sie dazu, ihre Überzeugung, ihr Denken und sogar ihre Religion leicht zu wechseln, wenn nur der kleinste Anstoß dazu kommt. Sie dürfen daher nichts riskieren, indem sie einen [Muslim] mit schwachem Glauben heiraten, geschweige denn, einen Atheisten, um ihn angeblich recht zu leiten [zum Glauben an den Islam zu führen].

Die Heirat mit einem Atheisten ist ungültig. Der Ehevertrag mit einem Atheisten ist von Anfang an illegal. Eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf solche eine verderbte Ehe grundsätzlich nicht schließen, selbst dann nicht, wenn sie die Hoffnung hat, der Ehemann könnte sich nach der Heirat ändern. Sie müssten sich gemäß des Vorbilds der Weggefährtin [Muhammads], Umm Salim, verhalten. Sie weigerte sich, Abu Talha zu heiraten, denn er war ungläubig, bis er ein Muslim wurde. Imam Anas sagte, dies [sein Übertritt] war die größte Morgengabe, die der Islam kennt. So überlieferte an-Nisa’i [Überlieferungsnummer 3341]. Al-Albani stufte dies als authentische Überlieferung ein.

Die Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Heirat mit einem Ungläubigen sind klar und authentisch. Dies ist Konsens unter der Gelehrten der [muslimischen] Gemeinschaft. Allah sagte: ‚O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüfet sie. Allah weiß am besten, wie es um ihren Glauben bestellt ist. Wenn ihr sie dann als gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt. Jedoch zahlt [ihren ungläubigen Ehemännern] das zurück, was sie [für sie] ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr [für sie] ausgegeben habt, und laßt [die Ungläubigen] zurückverlangen, was sie [für die Frauen] ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist allwissend, allweise.‘ (Sure 60,10)

Und Allah sagte: ‚Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehe sie gläubig geworden, selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin, so sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet [keine gläubigen Frauen] mit Götzendienern, ehe sie gläubig geworden, selbst ein gläubiger Sklave ist besser als ein Götzendiener, so sehr dieser euch gefallen mag. Jene rufen zum Feuer, Allah aber ruft zum Paradies und zur Vergebung durch Sein Gebot. Und Er macht Seine Zeichen den Menschen klar, auf daß sie sich ermahnen lassen.‘ (Sure 2,221)

Was Ihr Ehemann behauptet, ist unwahr, denn der Islam ist nicht nur für das Zeitalter Muhammads gültig, sondern eine Religion für alle Menschen bis zum Jüngsten Tag. Allah sagte: ‚Und wir haben dich [Muhammad] nur entsandt als Bringer froher Botschaft und Warner für die ganze Menschheit, jedoch verstehen die meisten Menschen es nicht.‘ (Sure 34,28) Und Allah sagte: ‚Sprich: «O ihr Menschen, ich bin euch allen ein Gesandter Allahs, dem das Königreich der Himmel und die Erde gehört. Es gibt keinen Gott außer Ihm. Er gibt Leben und Er läßt sterben. Darum glaubet an Allah und an Seinen Gesandten, den Propheten, den Makellosen, der an Allah glaubt und an Seine Worte; und folget ihm, auf daß ihr recht geleitet werdet.»‘. (Sure 7,158) …

Kurzgesagt: Ihre Heirat ist verderbt und ungültig. Sie dürfen sich ihm [dem atheistischen Ehemann] nicht hingeben. Das gilt so lange, bis er zum Islam zurückkehrt, indem er das Glaubensbekenntnis spricht und die Vorschriften des islamischen Gesetzes [arab. Sharia] einhält. Falls er das nicht tut, muss die Ehe gerichtlicht geschieden werden. Falls dies Ihnen nicht möglich ist, oder kein religiöses Gericht erreichbar ist, verlangen Sie von Ihm die Scheidung. Falls er sie nicht ausspricht, lassen Sie sich scheiden, indem Sie auf Ihre Brautgabe verzichten.“

Quelle: www.islam-qa.com/ar/ref/22468

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