Fatwa zu der Frage, wie der Islam einen Atheisten beurteilt, der den Propheten des Islam, Muhammad, beleidigt

Institut für Islamfragen

Vom Rechtsgutachter von Islamlight.net

(Institut für Islamfragen, dh, 15.02.2009)

Frage:

„Wie beurteilt der Islam einen Menschen, der den Propheten des Islam, widerlegt oder beleidigt?“

Antwort:

„Allahs Propheten, Muhammad, zu beschimpfen, ist eine Form des Abfalls vom Islam, denn es widerspricht dem Glaubenszeugnis [des Islam], was besagt, dass Muhammad der Prophet Allahs ist. Das bedeutet, dass man an ihn [Muhammad] glauben, ihn lieben, für ihn einstehen und ihn verherrlichen soll. Allah sagte: ‚Die an ihn glauben und ihn stärken und ihm helfen und dem Licht folgen, das mit ihm hinabgesandt wurde, die sollen Erfolg haben.‘ (Sure 7,157)

Wer ein Muslim ist und den Propheten widerlegt, selbst wenn diese Widerlegung sich nur auf einen kleinen Teil dessen bezieht, was Allahs Prophet verkündet hat, oder er Allahs Propheten Muhammad für unvollkommen hält, sei es in Bezug auf religiöse Dinge, in Bezug auf sein Verhalten oder rechtliche Dinge oder wer Muhammad beschimpft, verflucht oder dessen Vorfahren herabsetzt, der gilt als Abgefallener vom Islam, wie es unter islamischen Gelehrten erwiesen ist. Er gilt als vogelfrei und muss getötet werden. Denn Allahs Prophet [Muhammad] hat gesagt: ‚Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet‘, und: ‚Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden.‘ Einer dieser Fälle ist, wenn ein Muslim seine Religion und die [islamische] Gemeinschaft verlässt.

… Wenn er [der Atheist, der Muhammad herabgesetzt hat] sein Bedauern äußert, wird er dennoch auf jeden Fall getötet. Falls sein Bedauern wahrhaftig ist, nutzt dieses ihm [nur] bei Allah. Falls er, nachdem er sei Bedauern geäußert hat, nicht getötet wird, ermutigt dies jeden Heuchler, so etwas [ebenfalls] zu tun, um dann sein Bedauern zu äußern [um der Todesstrafe zu entkommen]. Die Entschuldigung wird so nur benutzt, um den Islam und die Muslime zu verspotten.“

Quelle: islamlight.net/index.php?option=com_ftawa&task=view&Itemid=0&catid=1063&id=11607

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