Fatwa über ungültiges Beten

Institut für Islamfragen

Esel, schwarze Hunde und Frauen dürfen sich nicht vor dem Betenden befinden

Von Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz

(Institut für Islamfragen, dh, 25.06.2006)

Frage:

„Stimmt es, dass Muhammad folgende Aussage gemacht hat: ‚Wenn sich ein Esel, ein schwarzer Hund oder eine Frau vor einem Beter befindet, wird sein Beten ungültig‘?“

Antwort:

„Die Aussage des Propheten des Islam, Muhammads, ist richtig zitiert. Sie besagt: ‚Das Beten eines Mannes (Muslims) wird ungültig, wenn sich vor ihm (während er betet) ein Esel, ein schwarzer Hund oder eine Frau befindet.‘“

Scheich Baz ergänzt:

„Wenn eines dieser drei Wesen sich in weiter Entfernung vom Betenden befindet, bleibt das Beten gültig. Befindet sich vor dem betenden Muslim ein Mann, ein Hund, der nicht schwarz ist, oder ein anderes Tier, bleibt sein Beten ebenfalls gültig. Aber es wäre besser, wenn auch diese vom Betenden fern bleiben.“

Quelle: www.ibnbaz.org.sa/index.php

Kommentar: Aus unbekanntem Grund soll Muhammad eine besondere Abneigung gegen schwarze Hunde gehegt haben. Er soll sogar einmal seinen Kämpfern die Tötung von schwarzen Hunden in Medina befohlen haben.

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.