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Yusuf al-Qaradawi über die Notwendigkeit der Todesstrafe für den Abfall vom Islam

(Institut für Islamfagen, dh, 17.09.2017) Ohne diese Strafe wäre der Islam längst untergegangen. Der einflussreiche Gelehrte und TV-Mufti, Dr. Yusuf al-Qaradawi, Leiter der Internationalen Liga der Muslimischen Gelehrten, hat sich in einem Fernsehinterview zum Thema „Die Bedeutung der Strafe für den Abfall vom Islam“ folgendermaßen geäußert:

Fatwa zur Strafe für Homosexualität im Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017) „Es ist wahrscheinlich unwichtig für die Verhängung der Todesstrafe für Homosexualität, ob die Hinzurichtenden ledig oder verheiratet sind. Die Uneinigkeit unter islamischen Gelehrten betrifft die Art und Weise der Hinrichtung der Homosexuellen.

Fatwa zur Strafe für Homosexuelle und Lesben

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017) „Als das Volk Lot sich sexuell abnormal verhielt, haben Männer mit Männern und Frauen mit Frauen verkehrt. Dies ist zweifellos eine Abnormaliität … Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte:

Darf ein Muslim auf Feierlichkeiten klatschen?

(Institut für Islamfragen, dh, 01.04.2017) Das Klatschen bei Feierlichkeiten ist eines der Werke der Jahiliyya [der „‚Unwissenheit“, also der vorislamischen Zeit]. Das Klatschen gilt [islamisch] mindestens als unerwünscht, aber meistens als verboten; denn Muslime dürfen die Ungläubigen nicht nachahmen.

Die Strafe für denjenigen, der über den Prophet des Islams [Muhammad] schimpft

(Institut für Islamfragen, dh, 13.12.2016) Die Strafe für denjenigen, der über den Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – schimpft, ist die Tötung. Es ändert nichts an diesem Urteil, ob der, der ihn beschimpft hat, ein Muslim oder ein Ungläubiger ist.