Darf ein Muslim in den Ländern der Ungläubigen heiraten, mit der geheimen Absicht, sich später von seiner Frau zu trennen?

Frage: Einige Muslime vereisen ins Ausland, etwa, um zu studieren. Dürfen sie heiraten, mit der [geheimen] Absicht, sich später scheiden zu lassen? Was ist der Unterschied zwischen dieser Heirat und der Genusssehe?

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Was muss beachtet werden, wenn eine Frau ihren früheren Ehemann erneut heiratet, der sich von ihr dreimal [d.h. unwiderruflich] hat scheiden lassen?

„Ich war 12 Jahre verheiratet und habe 3 Kinder. Aber meine Ehefrau hat etliche ihrer ehelichen Pflichten nicht erfüllt. Sie sprach lauter [dominanter] als ich. Sie war nicht gepflegt und hat nicht ordentlich gekocht. Ich habe viel ausgehalten, aber sie hat nicht gehorcht.

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FAQ

Fragen zum Institut für Islamfragen Wie finanziert sich das Institut für Islamfragen? Ansicht schließen … Das Institut finanziert sich aus Spenden von Freunden und Förderern. Die Bankverbindungen lauten wie folgt: Konto-Nummer: 400 33 81 Bankleitzahl: 500 605 00 IBAN: DE22 5206 0410 0004 0033 81 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel Postfach 10 11 46 –…

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Katarisches Religionsministerium akzeptiert Missionsfreiheit nur als Einbahnstraße

(Institut für Islamfragen, dh, 20.10.2016) „Die Nichtmuslime dürfen auf gar keinen Fall in Ländern der Muslime zu ihren Religionen einladen. Das darf nicht in Frage gestellt werden. Eine der Bedingungen des Vertrags des Umar [arab. al-‚ahda al-Umariya], die die Juden und Christen selbst formuliert haben [mit dem Kalifen Umar, dem zweiten Nachfolger Muhammads], und die von Umar – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – angenommen wurde, lautete:

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Fatwa über die Scheidung von einer minderjährigen Ehefrau

Eine Auslegung des Koranverses 65,4 ‚Wenn ihr Zweifel bei denjenigen eurer Frauen hegt, die keine Menstruation mehr erhoffen, [dann wisst, dass] ihre Frist drei Monate beträgt [im Falle ihrer Entlassung], und [das gleiche gilt für] diejenigen, die [ihres jugendlichen Alters wegen] noch keine Menstruation gehabt haben.‘

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Fatwa zu der Pflicht, die Länder der Ungläubigen zu erobern

(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2016) Frage: „Wie ist der Koranvers 9,123 zu verstehen?“ Antwort: Die Bedeutung des Koranverses 9, 123 [„O ihr, die ihr Gläubigen! Kämpft gegen jene, die euch nahe sind unter den Ungläubigen, damit sie merken, dass ihr hart sein könnt“]:

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Fatwa zu der Frage nach der Authentizität der Vorschrift zum Stillen erwachsener Männer im Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 11.08.2016) Frage: „Wie authentisch ist die Überlieferung, die besagt, dass unsere Mutter ‚Aischa [Muhammads Lieblingsfrau und eine wichtige Gewährsfrau für Überlieferungen] einen Knaben gestillt habe. Können Sie uns diese Überlieferung erläutern?“

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