Was muss beachtet werden, wenn eine Frau ihren früheren Ehemann erneut heiratet, der sich von ihr dreimal [d.h. unwiderruflich] hat scheiden lassen?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: „Islamweb.net“, eine Institution des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Nr. des Rechtsgutachtens: 25337

Datum des Rechtsgutachtens: 19.11.2002

Frage:

„Ich war 12 Jahre verheiratet und habe 3 Kinder. Aber meine Ehefrau hat etliche ihrer ehelichen Pflichten nicht erfüllt. Sie sprach lauter [dominanter] als ich. Sie war nicht gepflegt und hat nicht ordentlich gekocht. Ich habe viel ausgehalten, aber sie hat nicht gehorcht. Deshalb habe ich letztlich die Scheidungsformel zweimal ausgesprochen [das ist so, als ob das betreffene Ehepaar zweimal miteinander die Ehe geschlossen und sich beide Male daraufhin voneinander geschieden hätte.] Schließlich habe ich sie vor die Wahl gestellt, entweder sich zu ändern oder noch einmal zu heiraten. Sie entschied sich für die erneute Heirat [also die Fortsetzung der Ehe], aber unter der Bedingung, uns danach [mit dem Aussprechen der dritten Formel endgültig] scheiden zu lassen. Ich versuchte, dies zu verhindern, aber sie beharrte darauf. Infolge dessen habe ich mich von ihr zum dritten Mal [endgültig] scheiden lassen [der Ehemann sagte zu ihr: ‚Du bist dreimal verstoßen‘, oder ‚Du bist geschieden, du bist geschieden, du bist geschieden!‘]. Wir sind freiwillig auseinander gegangen … Da ich mir Gedanken mache über meine Kinder, weil sie noch jung sind, und über sie, weil sie die Mutter meiner Kinder ist, möchte ich sie wieder heiraten.“

Antwort:

„Sie dürfen diese Frau nicht wieder heiraten, nachdem Sie sich von ihr dreimal haben scheiden lassen. [Obwohl die Scheidung praktisch nur einmal stattgefunden hat, gilt die Scheidung als dreifache Scheidung, weil der Ehemann die sogenannte ‚Dreifache Scheidungsformel‘ ausgesprochen hat.] Allah sagt [im Koran]:

‚Die Scheidung ist [nur] zweimal [möglich]. Dann [sollen die Männer die Frauen] in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen [als Brautgabe] gegeben habt, es sei denn, beide [Mann und Frau] befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt – das sind diejenigen, die Unrecht tun.

Und wenn er sie entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht [zuvor; also als Zwischenehe] einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entlässt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, dass sie die Gebote Allahs einhalten können. Dies sind die Schranken Allahs, die Er denjenigen klarmacht, die wissend sind.‘ (Sure 2; 229-230).

Wenn ein Mann sich von seiner Frau dreimal [mit der Scheidungsformel] scheiden lässt, darf er sie erst dann wieder heiraten, wenn sie einen anderen Mann geheiratet hat und mit diesem Geschlechtsverkehr gehabt hat. Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte zu der Ehefrau von Rafa’a [nachdem dieser sich von ihr mit der dreimaligen Scheidungsformel hatte scheiden lassen]: ‚Möchtest du zu Rafa’a zurückkehren? Nein, das ist erst erlaubt, wenn du mit ihm [dem jetzigen, anderen Ehemann] Geschlechtsverkehr gehabt hast.)‘

Die zweite Ehe muss [seitens des neuen Ehemanns] aufgrund seines Interesses an der geschiedenen Frau zu Stande kommen, mit dem Willen, mit ihr auf Dauer zu leben. Wenn der zweite Ehemann beabsichtigt, die geschiedene Frau nur zum Schein zu heiraten, um sich später von ihr scheiden zu lassen, damit sie ihren ersten Ehemann wieder heiraten darf, gilt diese Absicht als verboten. Dieser [zweite] Ehemann wurde in der Überlieferung ‚Der Gestatter‘ (arab. Muhallil) genannt und für seine Rolle [die erste Ehe auf diese Weise erneut zu ermöglichen] verflucht.“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=25337

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