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Friedfertigkeit und Toleranz im Islam – „In der Religion gibt es keinen Zwang“ (Sure 2,256)
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das Phänomen religiös motivierter Gewalttaten von Muslimen die Welt zunehmend beschäftigt. Vorläufiger Höhepunkt waren die – für westlich geprägte Menschen – unfassbaren Anschläge des 11. September 2001. Im Gefolge dieser Attentate wurde weltweit viel Mühe darauf verwendet, herauszustellen, dass derartige Gewalt eine Fehlentwicklung islamischen Glaubens und Denkens darstelle, während der Islam seinem Wesen nach friedliebend und tolerant sei.
Fatiha – Die erste Sure des Korans
Die erste Sure des Korans heißt „die Eröffnende“ oder „die Eröffnung“ (arab. „al-fâtiha“). Sie stellt insofern eine Besonderheit dar, als sie, wie etliche Korankommentatoren hervorheben, wie ein Einleitungsgebet vor den übrigen 113 Suren des Korans steht und wichtige Teile islamischer Dogmatik zusammenfaßt: Sie preist die Gnade und Barmherzigkeit Gottes, seine Herrschaft über alle Menschen, sie kündigt den Tag des Gerichts an, sie spricht vom Beistand Gottes zur Rechtleitung der Menschen und von der Verdammnis für die Verlorenen.
Die Eigenschaften Gottes im Islam und im Koran
Der Koran enthält an keiner Stelle eine systematische Abhandlung über das Wesen oder die Eigenschaften Gottes, der im arabischen „Allah“ genannt wird, was nichts anderes bedeutet als „der Gott“.Er wird im Koran nicht wie im Alten Testament vorgestellt („Ich bin, der ich bin“ 2Mose 3,14). Er bleibt vielmehr verborgen, ein Geheimnis. Er ist vollkommen losgelöst von seiner Schöpfung und in keiner Weise mit seinen Geschöpfen vergleichbar, denn „nichts ist ihm gleich“ (Sure 42,11). Weil Gott ein Geheimnis ist, kann der Mensch sich keine Vorstellung von ihm machen.
Buße und Vergebung im Islam
Zu den grundlegenden Aussagen des Korans gehört, daß „Gott gnädig und barmherzig ist“ (Sure 4,16). Das wird bereits daran deutlich, daß alle 114 Suren des Korans (mit Ausnahme von Sure 9) mit der Einleitung beginnen: „Im Namen des gnädigen und barmherzigen Gottes“, oder, anders übersetzt, „Im Namen Gottes, des Gnädigen und Barmherzigen“. Auf dieses Erbarmen Gottes kann ein Mensch stets hoffen.
Das Alkoholverbot im Islam
Zwar kannten und schätzten die vorislamischen Araber alkoholische Getränke, ihr Genuß wird aber im Koran und der islamischen Überlieferung im Laufe der Zeit immer schärfer verurteilt.
Männer
Auch die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist zumindest im ländlichen Bereich sehr stark von den Erwartungen der Familie und den traditionellen Rollenvorgaben bestimmt. Nur in der „verwestlichten“, gebildeten Oberschicht der Städte ändert sich das, die jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit darstellt.
Sexualität
Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.
Scheidung
Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.
Verschleierung
Der Koran fordert weder explizit die Pflicht zum Tragen eines Kopfschleiers, noch die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Der Koran spricht nur davon, dass die Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz züchtig bedecken sollen:
Züchtigung
Der Koran räumt dem Mann nach Sure 4,34 ausdrücklich für bestimmte Situationen das Züchtigungsrecht über seine Frau(en) ein. Es heißt dort:
Zeitehe
Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.
Grundlagen des islamischen Strafrechts
Die islamische Theologie faßt das islamische Recht (die Sharia) als ein gottgegebenes, vollkommenes Gesetz auf, das nicht von Menschen gemacht und daher nicht hinterfragbar ist. Die Sharia brächte – so die muslimische Apologetik – wenn sie auf der ganzen Welt zur Anwendung käme, allen Menschen Frieden und Gerechtigkeit. Dem Propheten Muhammad wurden die Gebote Gottes durch den Engel Gabriel übermittelt und im Koran und den islamischen Überlieferungstexten niedergelegt. Ausgelegt wurden diese rechtsrelevanten Texte von namhaften Theologen, maßgeblich vor allem den Juristen der ersten islamischen Jahrhunderte.
Tod und Begräbnis im Islam
Volksislamische Vorstellungen: „Wenn sich der Todestag eines Menschen nähert, läßt Allah von dem Baum unter seinem Thron das Blatt fallen, auf dem der Name des betreffenden Menschen geschrieben steht.“ Im Augenblick des Todes entzieht der Todesengel Izrâ’îl dem Menschen seine Seele (arab. rûh bzw. nafs).
Was ist eine Fatwa?
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen.
Was bedeutet „Islam“?
Der Begriff „Islam“ bedeutet „Hingabe“ oder „Unterwerfung“ unter Gott und seinen Willen, wie er ihn nach muslimischer Auffassung im Koran niedergelegt hat. Ein Muslim hat sich Gott „unterworfen“, soll sich ihm dankbar erweisen und den im Islam verpflichtenden und im Koran und der islamischen Überlieferung festgehaltenen Geboten Folge leisten.
Welche Bedeutung hat die islamische Überlieferung?
Die islamische Überlieferung (hadith: arab. Überlieferung, Tradition, Bericht) hat nach klassischer muslimischer Auffassung dieselbe Autorität wie der Korantext und ist in vollem Umfang göttlichen Ursprungs. Die umfangreiche Überlieferung erläutert und interpretiert gewissermaßen den Korantext. Es genügt daher nicht, die Vorschriften des Korans zu befolgen: auch die Lebensweise, die „Gewohnheit“ Muhammads (arab. die ‚sunna Muhammadiya‘) muß möglichst in allem nachgeahmt werden.
„… in Verantwortung vor Gott und den Menschen“
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die deutsche Politik in den Sog eines globalen Geschehens hineingezogen, das sich auch auf das Verhältnis zu den in Deutschland lebenden Muslimen auswirkt.
„Herausforderung Islam“ am Beispiel der „Kopftuchdebatte“
Von der ersten Seite der Tageszeitungen ist das Thema vorübergehend verschwunden. Doch gelöst ist das schwierige Problem noch lange nicht. Die Frage, ob es einer muslimischen Lehrerin erlaubt sein soll, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen, ist nicht leicht zu beantworten. Dabei geht es um den Konflikt zwischen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einerseits und staatlicher Neutralität in religiösen und weltanschaulichen Fragen andererseits.
Liebe
„Liebe“ im westlichen Verständnis ist im traditionellen Bereich der arrangierten Ehen keine Voraussetzung für eine Eheschließung. Im städtischen Bereich hat hier allerdings ein Wandlungsprozess eingesetzt und mehr und mehr junge Leute heiraten den Ehepartner ihrer eigenen Wahl. Traditionell misstraut man einer Frau, die sich in einen Mann verliebt hat und hält sie für unmoralisch.
Wohin unternahm Muhammad seine „Nachtreise“?
Muslime geben Jerusalem dem Beinamen al-Balad (die Stadt) oder al-Quds, die Heilige. Nach Mekka und Medina ist für sie Jerusalem die drittheiligste Stadt der Welt: Bait al-muqaddas, das heilige Haus. In der Zeit der Kreuzzüge und danach entstanden die Fada‘il al-quds, Traktate, die Jerusalem Lob singen und seine Vorzüge preisen. Dort heißt es:
