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Alte Frau – Junge Frau
Eine ältere Frau hat in der Familie, aber auch in der Gesellschaft eine gewisse Autoritätsstellung. Sie gilt nicht mehr als Verführerin (wie eine junge Frau), die andere Männer zur Unmoral veranlassen könnte.
Heiratsalter
Heute ist in vielen islamischen Ländern das Heiratsalter für Mädchen auf 16 bis 18 Jahre und für Jungen auf etwa 18 Jahre heraufgesetzt worden. Im städtischen Bereich gewinnt eine gute Schul- und teilweise auch Berufsausbildung an Bedeutung, auch für Mädchen und junge Frauen, so daß sich das Heiratsalter auf etwa 20 bis 25 Jahre erhöht. Im ländlich-traditionellen Bereich wird jedoch häufig früher geheiratet.
Homosexualität
Die islamische Theologie lehnt Homosexualität als schwere Sünde ab. Sie wird wie Alkoholismus, Ehebruch oder Apostasie als gesellschaftszersetzend und widernatürlich betrachtet.
Jenseits und Paradies
Der Koran betont, dass die, die „glauben und tun, was recht ist“ (2,25), die „Gerechten“ (52,17), nach ihrem Tod ins Paradies, in die „Gärten der Wonne“ (56,26), eingehen werden. In zahlreichen Versen verlangt der Koran von Männern ebenso wie von Frauen den Glauben an Gott und die Einhaltung der Glaubenspflichten wie das tägliche Gebet, das Fasten im Ramadan oder die Spende von Almosen.
Jungen – Mädchen
Jungen und Mädchen werden in der islamischen Welt im allgemeinen sehr geschlechtsspezifisch auf ihre spätere Rolle in der Gesellschaft hin erzogen. Während der Junge, der dem Kleinkindalter entwachsen ist (in einigen Ländern fällt dieser Zeitpunkt mit seiner Beschneidung im Alter von etwa 5-10 Jahren zusammen), mehr und mehr in die Außenwelt der Männer hineinwächst, bleibt das Mädchen der Mutter und ihren Aufgaben im häuslichen Bereich verbunden.
Erbrecht und Recht
In vorislamischer Zeit waren Frauen und Minderjährige prinzipiell nicht erbberechtigt, in islamischer Zeit kann die Frau ein Erbe antreten, erhält jedoch nach dem islamischen Gesetz prinzipiell immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde. Sure 4,11-12:
Frauen im Islam
Daß Muhammad die Stellung der Frau des vorislamischen Arabiens verbessert hat, ist wohl als Tatsache anzusehen, obwohl angesichts der teilweise spärlichen Quellenlage teilweise Vermutungen und Schlüsse an die Stelle belegbarer Aussagen treten müssen.
Frauenwelt
Frauen in der islamischen Welt befinden sich heute mehr als je zuvor in einem Zwiespalt zwischen traditioneller Rollenauffassung und moderner Gesellschaftsordnung. Auf der einen Seite ist die Sicherheit und Geborgenheit der Großfamilie in den vor allem in den Städten stark zunehmenden Kleinfamilien so nicht mehr gegeben. Das bedeutet einerseits mehr Freiheiten, aber auch stärkere Einsamkeit.
Gesellschaft und Familie
Das religiöse und familiäre, aber auch das öffentlich-gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird von den Bestimmungen des Korans, der Tradition (islamischen Überlieferung) und den Auslegungen, vor allem der vier sunnitischen Rechtsschulen, bestimmt.
Beschneidung
Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für Jungen obligatorisch, da sie als «sunna» (nachzuahmendes Vorbild) gilt. Sie ist mit einem Familienfest verbunden, das meist stattfindet, wenn der Junge zwischen sieben und zehn Jahre alt ist. Danach gehört der Junge zur Gesellschaft der Männer und wird die Pflichten der Religion mehr und mehr praktizieren (Gebet, Fasten).
Das Kopftuch als Uniform
Das Kopftuch kann unter vielen verschiedenen Aspekten betrachtet werden, z. B. unter religiösen, politischen und soziologischen Aspekten. Häufige Fragen lauten: „Was sagt der Koran über das Kopftuch?“, „Hat das Kopftuch politische Bedeutung?“ oder „Warum verbietet ein Land wie die Türkei das Kopftuch in Schulen und Universitäten, während der Iran das Tragen eines Kopftuchs gesetzlich festlegt?“
Ehehindernisse
Seitens des Mannes verbietet das islamische Recht eine fünfte gleichzeitige Eheschließung (die Ehe mit bis zu vier Frauen ist nach Meinung der Mehrzahl muslimischer Theologen nach Sure 4,3 erlaubt). Für die Frau ist eine zweite gleichzeitige Eheschließung untersagt.
Ehebruch
Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen: „Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen,…
Eheschließung: Zeremonie
Nach wie vor werden viele Heiraten von den Eltern der Eheleute arrangiert, wenn auch nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit. Als besonders glücklich und vorteilhaft gelten Ehen zwischen Cousin und Cousine. Zum einen bleibt der Besitz innerhalb der eigenen Familie erhalten, zum anderen kennen sich die Familien und können einen möglichen Verlauf der Ehe besser abschätzen und nicht zuletzt hat die Familie im Konfliktfall mehr Möglichkeiten, auf die Eheleute einzuwirken, wenn eine Ehe zu scheitern droht.
Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen
Zwischen Mann und Frau sind in einer traditionellen Ehe die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Dem Mann kommt der Unterhalt der Familie zu (solange die Ehe besteht), der Frau die Sorge um die Kinder und den Haushalt.
Gebetsruf im Islam
Der öffentliche Gebetsruf von der Moschee zur Einleitung des fünfmaligen täglichen islamischen Gebetes ist in der islamischen Welt – meist per Lautsprecher, selten durch eine menschliche Stimme – eine Selbstverständlichkeit. In dem Maße, wie für die etwa 2,85 Millionen Muslime Deutschland Heimatland wird, werden in vielen Städten und Gemeinden von Moscheevereinen Anträge auf die Erlaubnis zum lautsprecherverstärkten öffentlichen Gebetsruf gestellt. Wer selbst zum Für und Wider eines islamischen Gebetsrufes per Lautsprecher Stellung nehmen möchte, sollte sich mit einigen grundlegenden Fakten zum Thema Gebetsruf vertraut machen.
Engel
An zahlreichen Stellen spricht der Koran von der Existenz von Engeln, Sure 35 trägt sogar als Titel „Die Engel“. Zwei Engel, Michael (arab. „Mîka’il“ oder „Mîkal“) (2,98) und Gabriel (arab. „Djibrîl“) (2,97+98; 66,4) werden im Koran namentlich genannt, die islamische Überlieferung benennt zudem die Engel Israfîl, den Todesengel Izra’il und die Grabesengel Munkar und Nakir. Die vier Engel Michael, Gabriel, Israfil und Izra’il werden als „Erzengel“ bezeichnet. Darüber hinaus erwähnt der Koran namentlich nicht näher bezeichnete Engel, wie die Paradieswächter oder die Engel, die den Thron Gottes tragen. Der Glaube an die Existenz von Engeln wird im Islam als sehr wichtig eingestuft und gehört neben dem Glauben an Gott, das Prophetentum Muhammads, die Bücher (die Offenbarungen) und das Jenseits zu den fünf grundlegenden Glaubensartikeln des Islam.
Farben und Farbsymbolik
Es gibt keine überall anerkannte, gleichermaßen gültige Bedeutung bestimmter Farben im Islam. Etliche Farben wurden in verschiedenen Epochen und in unterschiedlichen Regionen mit widersprüchlichen Bedeutungen verbunden.
Segenskraft (arab. „baraka“)
Der Glaube an „Baraka“, Segenskraft oder Segensmacht, ist wohl überall in der islamischen Welt anzutreffen. Wenn der Koran von der Realität von Geistern und Dämonen (arab. „djinn“) ausgeht, die ständig allen Menschen Gutes oder Böses zufügen und nach Auffassung des Volkglaubens der „Böse Blick“ des Neiders jeden überall treffen und ihm großen Schaden bis hin zu Krankheit oder Tod zufügen kann, dann gilt die „Baraka“ als eine positiv wirkende Kraft zur Abwehr solchen Schadens.
Abtreibung
Im Islam gilt jeder einzelne Mensch als Geschöpf Gottes und als sichtbares Zeichen seiner Allmacht. Es liegt nahe, dann auch jeglichen Eingriff in das Leben eines Menschen abzulehnen. Dennoch hat der Islam kein eindeutiges, unter allen Umständen durchgehaltenes „Nein“ zur Abtreibung.
