Kategorie: Frauen und Familie im Islam
Beschneidung
Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für Jungen obligatorisch, da sie als «sunna» (nachzuahmendes Vorbild) gilt. Sie ist mit einem Familienfest verbunden, das meist stattfindet, wenn der Junge zwischen sieben und zehn Jahre alt ist. Danach gehört der Junge zur Gesellschaft der Männer und wird die Pflichten der Religion mehr und mehr praktizieren (Gebet, Fasten).
Das Kopftuch als Uniform
Das Kopftuch kann unter vielen verschiedenen Aspekten betrachtet werden, z. B. unter religiösen, politischen und soziologischen Aspekten. Häufige Fragen lauten: „Was sagt der Koran über das Kopftuch?“, „Hat das Kopftuch politische Bedeutung?“ oder „Warum verbietet ein Land wie die Türkei das Kopftuch in Schulen und Universitäten, während der Iran das Tragen eines Kopftuchs gesetzlich festlegt?“
Ehehindernisse
Seitens des Mannes verbietet das islamische Recht eine fünfte gleichzeitige Eheschließung (die Ehe mit bis zu vier Frauen ist nach Meinung der Mehrzahl muslimischer Theologen nach Sure 4,3 erlaubt). Für die Frau ist eine zweite gleichzeitige Eheschließung untersagt.
Ehebruch
Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen: „Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen,…
Eheschließung: Zeremonie
Nach wie vor werden viele Heiraten von den Eltern der Eheleute arrangiert, wenn auch nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit. Als besonders glücklich und vorteilhaft gelten Ehen zwischen Cousin und Cousine. Zum einen bleibt der Besitz innerhalb der eigenen Familie erhalten, zum anderen kennen sich die Familien und können einen möglichen Verlauf der Ehe besser abschätzen und nicht zuletzt hat die Familie im Konfliktfall mehr Möglichkeiten, auf die Eheleute einzuwirken, wenn eine Ehe zu scheitern droht.
Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen
Zwischen Mann und Frau sind in einer traditionellen Ehe die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Dem Mann kommt der Unterhalt der Familie zu (solange die Ehe besteht), der Frau die Sorge um die Kinder und den Haushalt.
Abtreibung
Im Islam gilt jeder einzelne Mensch als Geschöpf Gottes und als sichtbares Zeichen seiner Allmacht. Es liegt nahe, dann auch jeglichen Eingriff in das Leben eines Menschen abzulehnen. Dennoch hat der Islam kein eindeutiges, unter allen Umständen durchgehaltenes „Nein“ zur Abtreibung.
Männer
Auch die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist zumindest im ländlichen Bereich sehr stark von den Erwartungen der Familie und den traditionellen Rollenvorgaben bestimmt. Nur in der „verwestlichten“, gebildeten Oberschicht der Städte ändert sich das, die jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit darstellt.
Sexualität
Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.
Scheidung
Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.
Verschleierung
Der Koran fordert weder explizit die Pflicht zum Tragen eines Kopfschleiers, noch die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Der Koran spricht nur davon, dass die Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz züchtig bedecken sollen:
Züchtigung
Der Koran räumt dem Mann nach Sure 4,34 ausdrücklich für bestimmte Situationen das Züchtigungsrecht über seine Frau(en) ein. Es heißt dort:
Zeitehe
Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.
Liebe
„Liebe“ im westlichen Verständnis ist im traditionellen Bereich der arrangierten Ehen keine Voraussetzung für eine Eheschließung. Im städtischen Bereich hat hier allerdings ein Wandlungsprozess eingesetzt und mehr und mehr junge Leute heiraten den Ehepartner ihrer eigenen Wahl. Traditionell misstraut man einer Frau, die sich in einen Mann verliebt hat und hält sie für unmoralisch.
