Darf eine Muslima ihre Haare mit einer Perücke statt mit einem Kopftuch verschleiern?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Nummer des Rechtsgutachtens: 63115
Datum der Rechtsgutachtens: 08.06.2005

(Institut für Islamfragen, dh, 12.2.2017)

Frage:

„Die Frauen in meinem Land dürfen die Universität nicht betreten, wenn sie einen Gesichtsschleier, ein Kopftuch oder sogar Hüte tragen. Einige von ihnen tragen deshalb Perücken, um ihre Haare zu verschleiern. Wie ist dies [nach Sharia-Recht] zu beurteilen?“

Antwort:

„… Das Tragen von Perücken anstelle des Kopftuchs ist in der hanafitischen Rechtsschule erlaubt [einer der vier im sunnitischen Islam anerkannten Rechtsschulen]. Es wird von der shafiitischen Rechtsschule nur für verheiratete Frauen gestattet, wenn der Ehemann damit einverstanden ist. Die hanbalitische Rechtsschule erlaubt es nur in einer Notlage. Die malikitische Rechtsschule erlaubt es, denn es beinhaltet nicht die Verbindung von Haaren [die Verbindung von fremden Haaren mit den eigenen Haaren, was als verboten betrachtet wird].

… Eine Muslimin darf also eine Perücke anstelle eines Kopftuches unter den Umständen tragen, wie Sie sie in Ihrer Frage geschildert haben, falls die Frau keine andere Lösung dafür findet und falls sie das Studium unbedingt braucht.“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&lang=A&Id=63115

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