Fatwa zu der Frage, ob Toilette und Badezimmer sich in einem Raum befinden dürfen

Institut für Islamfragen

Vom Rechtsgutachtergremium Jordaniens

Rechtsgutachten-Nr.: 48

(Institut für Islamfragen, dh, 10.11.2009)

Frage:

„Darf sich die Toilette im Badezimmer befinden? Und darf man in diesem Raum den Namen Allahs erwähnen?“

Antwort:

„Muslime haben früher ihre Wohnungen nach den Vorschriften des islamischen Gesetzes [arab. Schari’a] gebaut. Sie bauten die Fenster so hoch, dass man die Frauen [von draußen] nicht sehen konnte und die Frauen auch nicht die anderen Menschen [von drinnen]. Die Gästezimmer wurden getrennt [von den anderen Zimmern] gebaut, so dass die Frauen [der Gastgeber] nicht gesehen werden konnten. Die Toiletten wurden so weit von den anderen Zimmern gebaut, dass die Unreinheit [der Toilette] nicht die anderen Zimmer [rituell] verunreinigte. Heutzutage sind wir von der westlichen Bauart infiltriert, diese Plage hat sich verbreitet. Die Reinheit muss bewahrt werden, wenn sich Toilette und Badezimmer in einem Raum befinden, so dass die [rituelle] Unreinheit den Badenden nicht beschmutzen kann. Die Unreinheit kann vermieden werden, indem man Wasser in und um die Toilette herum gießt, um den Schmutz zu entfernen. Dazu kann ein Deckel für die Öffnung der Toilette benutzt werden. Dies vermindert das Problem einigermaßen … Während des Toilettengangs darf man Allah nicht laut erwähnen. Wenn man jedoch badet, darf man Allah im Verborgenen nennen.“

Quelle: www.aliftaa.jo/index.php/ar/fatwa/show/id/48

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