Schlagwort: Sexualität
Sexualität
Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.
Verschleierung
Der Koran fordert weder explizit die Pflicht zum Tragen eines Kopfschleiers, noch die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Der Koran spricht nur davon, dass die Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz züchtig bedecken sollen:
Verschiedene Fatawa
(Institut für Islamfragen, 15.01.2005, dh) Fatawa des berühmten syrischen Theologen Ramadan Sayyid al-Buti
Pressemeldung zum Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen
B O N N (27. Dezember 2004) – Am 28.12. 1998 bestätigte der Oberste Verwaltungsgerichtshof Ägyptens das Verbot der Beschneidung von Frauen. Doch auch nach dem Urteil wurde die Beschneidung weiter praktiziert – nun jedoch illegal außerhalb der Krankenhäuser, meist unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Als Folge kam es zur erneuten Aufhebung des Verbots – unter dem Vorzeichen des Lebensschutzes.
Fatawa zu sexuellem Umgang
(Institut für Islamfragen, 14.12.2004, dh) Frage: „Darf ein Muslim, der mit zwei Frauen verheiratet ist, mit zwei seiner Ehefrauen gleichzeitig sexuellen Umgang haben? Seine Frauen wünschen dies. Ist es aus islamischen Sicht erlaubt?“
Kleines Lexikon zur islamischen Familie
Ein Buch des Islaminstituts Bibliografische Daten: Hänssler Taschenbuch, 176 S., Hänssler Verlag, 2002, ISBN 3-7751-3860-9, Artikel-Nr. 393860000. Über das Buch: Christine Schirrmacher bietet in kurzen Artikeln umfassend und leicht verständlich Wissenswertes zur islamischen Familie. Vieles an islamischen Familien erscheint Nichtmuslimen fremd und unverständlich. Doch längst nicht alle Unterschiede sind religiös bedingt. Viele Unterschiede entstammen der…
