Schlagwort-Archive: Gebet

Darf ein Muslim auf Feierlichkeiten klatschen?

(Institut für Islamfragen, dh, 01.04.2017) Das Klatschen bei Feierlichkeiten ist eines der Werke der Jahiliyya [der „‚Unwissenheit“, also der vorislamischen Zeit]. Das Klatschen gilt [islamisch] mindestens als unerwünscht, aber meistens als verboten; denn Muslime dürfen die Ungläubigen nicht nachahmen.

Wie geht ein Muslim mit seiner ausländischen Ehefrau um, die behauptet, eine Muslima zu sein und auch das muslimische Glaubensbekenntnis ausspricht, aber nicht betet?

(Institut für Islamfragen, 27.2.2017) „… Wenn sie das Glaubensbekenntnis ausspricht [Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter], aber nicht betet, gilt sie nicht als Muslima. In diesem Fall können Sie ihr die Religion Ihrer Kinder nicht anvertrauen. … “

Wie geht man mit einem Arbeitskollegen um, der nicht betet?

(Institut für Islamfragen, dh, 4.2.2017) Frage: „Einer meiner Arbeitskollegen betet nicht. Ich habe ihn zurechtgewiesen, aber er hat nicht darauf reagiert. Ich habe unserem Vorsitzenden davon berichtet und ihn gebeten: ‚Er [der Arbeitskollege] hat Angst davor, versetzt zu werden. Deshalb raten Sie ihm, zu beten und drohen Sie ihm mit der Versetzung‘. Daraufhin ärgerte sich mein Arbeitskollege über mich. Nun ist die Frage: ‚Habe ich dabei falsch gehandelt? Und was ist meine Pflicht in diesem Fall?‘“

Niederlande: Zehnjährige Grundschüler vollzogen in Moschee islamisches Gebet

(Institut für Islamfragen, dk, 3.1.2017) Ein am 2.1.2017 veröffentlichtes Video erläutert einen Aspekt des obligatorischen Lehrplans für holländische Schulen, nämlich das „Lernen von anderen Kulturen“, was in diesem Fall die Anleitung von Zehnjährigen zum islamischen Gebet bedeutete.

Darf der muslimische Machthaber die Menschen dazu zwingen, die Pflichten des Islams zu verrichten?

„Wie wird es [islamisch] beurteilt, wenn eine Regierung Muslime dazu zwingt, das [rituelle] Gebet zu verrichten, [also] die Pflichten des islamischen Gesetzes [der Shari’a] einzuhalten, z.B. das Verbotene zu verschleiern oder zu beten usw.? Und wie wird derjenige beurteilt, der behauptet: ‚Keine Institution darf seine muslimischen Schülerinnen zur Gesichtsverschleierung oder zum Tragen des Kopftuchs zwingen?‘“

Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der der Pflicht des Betens nicht nachkommt?

„Allah sei Dank. Derjenige, der das Beten vernachlässigt, d.h., obwohl er weiß, dass dieses eine von Allah vorgeschriebene Pflicht ist, verleugnet die Pflicht des Betens. Dieser gilt nach [der Überzeugung] der gesamten muslimischen Gemeinschaft als ein abgefallener Ungläubiger.