Fatwa zu der Frage, wie eine Muslima, die das Gebet nicht verrichtet, zu beurteilen ist

Institut für Islamfragen

Dieses Verhalten ist als grobe Sünde einzustufen

Von dem berühmten ehemaligen offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Abdul Aziz Ibn Baz

(Institut für Islamfragen, dh, 21.01.2009)

Frage:

„Ich bin mit einer Frau verheiratet, von der ich schon vier Kinder habe. Sie ist jetzt mit dem fünften Kind schwanger. Sie verrichtet allerdings seit unserer Heirat das Gebet nicht. Was soll ich tun?“

Antwort:

„Dies ist eine gravierende Sünde, weil das Beten die Grundlage des [islamischen] Glaubens ist. Dieses ist die wichtigste Pflicht nach dem Glaubenszeugnis. Allah sagte: ‚Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah [Almosen] entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei.‘ (Sure 9, 5). Allahs Prophet sagte: ‚Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Beten. Wer dies [das Beten] verlässt, ist gottlos.‘ Dies ist eine authentische Überlieferung [arab. hadith sahih]. Allahs Prophet sagte auch: ‚Was einen Menschen von dem Polytheismus und der Gottlosigkeit fernhält, ist das Beten.‘ Dies wurde in Sahih Muslim überliefert. Was für einen Mann hier gilt, gilt ebenfalls für eine Frau. Dies zeigt: Wer das Beten vernachlässigt, darf nicht frei gelassen werden, sondern wird getötet, weil er kein Glaubensbruder ist. Sie müssen ihr [der Ehefrau] eine Besinnungsfrist geben und sie züchtigen, bis sie das Gebet verrichtet. Wer Buße tut, wird von Allah verziehen bekommen. Ansonsten müssen Sie Ihre Ehefrau dem [islamischen] Gericht überführen, damit dieses ihr eine Besinnungsfrist verleiht. Falls sie Buße tut, ist es gut. Ansonsten wird sie als Abgefallene getötet, selbst wenn sie die Verbindlichkeit dieses [des Gebets] zugesteht. Die o. g. Sure und Überlieferungen beweisen diese Tatsache. Sie als Ehemann müssen sie dazu veranlassen, dass sie Buße tut. Falls sie dies tut, wird die Ehe erneut geschlossen. Die Kinder werden in diesem Fall dem Ehemann zugeteilt.“

Quelle: www.al-aman.com/Ask/ask3.asp?id=11090&hide1=2&Next=20&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=&yend=&rad2=MOF&idser=&wordser=%CA%C3%CF%ED%C8