Schlagwort: Abd al-Aziz bin Baz

Fatwa zur Frage des Mindestheiratsalters für Frauen im Islam

(Instituts für Islamfragen, dh, 7.11.2016) „Für den Vater gibt es keine Festlegung des [Mindest-]Heiratsalters, wenn er seine Tochter verheiraten möchte. Der Vater darf seine Tochter verheiraten, selbst wenn sie noch jung ist, genau wie ‚der Ehrliche‘ [ein Titel des ersten Kalifen nach Muhammad, Abu Bakr] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – seine Tochter Aischa [mit Muhammad] verheiratet hat, als sie sechs oder sieben Jahre alt war.

Fatwa zu der Frage, ob alle Ehefrauen gleich behandelt werden müssen

(Institut für Islamfragen, dh, 30.10.2015) Frage: „Ich bin mit zwei Frauen verheiratet, die ich nicht gleich behandeln konnte. Dadurch nahmen die Probleme zu. Wie beurteilen Sie, Ihre Eminenz, diese Situation? Werde ich zum Sünder, wenn ich mich von einer von ihnen scheiden lasse – wohl gemerkt, sie hat Kinder?“

Fatwa zu der Frage, welchen Geschlechts und Art die Jungfrauen des Paradieses sind

(Institut für Islamfragen, dh, 19.05.2015) Frage: „Welchen Geschlechts, welcher Art und Beschaffenheit sind die Jungfrauen des Paradieses?“

Fatwa zu der Frage, wie Polygamie im Islam beurteilt wird

(Institut für Islamfragen, dh, 02.03.2015) Frage: „Ist die Polygamie im Islam nicht eine Bedrohung für die islamische Gesellschaft und muss deshalb verboten werden?“

Fatwa zu der Frage, ob ein Verstorbener schon vor dem Jüngsten Tag wegen seiner Unreinheit von Allah gequält wird

(Institut für Islamfragen, dh, 01.10.2011) Frage: „Muss die Kleidung gewechselt und der Körper gewaschen werden, wenn beides aus Versehen mit Urin in Berührung kam? Oder reicht das Abwischen der betreffenden Stellen?“

Der Gesichtsschleier ist für Frauen verpflichtend

(Institut für Islamfragen, dh, 27.09.2011) Frage: „Bitte nennen Sie uns dringend Belege für die Verpflichtung der Frauen zur Gesichtsverschleierung. Allah möge Sie segnen!“

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2011) Frage: „Wie wird der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen für Arbeitszwecke beurteilt?“