Kategorie: Publikationen
Zeitehe
Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.
Pressemeldung zur Situation muslimischer Konvertiten
B O N N (24. Mai 2005) – Wie aktuelle Beispiele belegen, kann der Abfall vom muslimischen Glauben in vielen islamischen Ländern schwerwiegende Folgen haben.
Pressemeldung zum 90. Jahrestag des türkischen Völkermords an 1,5 Millionen Armeniern
B O N N (21. April 2005) – Zum 90. Mal jährt sich am Samstag, den 24. April 2005, der türkische Völkermord an 1,5 Millionen Armeniern. Die Türkei bestreitet weiterhin, dass es sich um einen echten Völkermord – also eine strategisch von osmanischen Behörden geplante und systematisch durchgeführte Vernichtung – gehandelt habe.
Sonderdruck Nummer 04
Dr. Christine Schirrmacher: „Herausforderung Islam – sind wir darauf vorbereitet?“
Pressemeldung zum Ehrenmord in Berlin am 7. Februar 2005
B O N N (07. März 2005) – Hatun Sürücü ist auf offener Straße in Berlin-Tempelhof erschossen worden. Drei Brüder der 23jährigen Deutschen türkischer Herkunft stehen unter dem dringenden Verdacht, ihre Schwester umgebracht zu haben – und zwar „im Namen der Ehre“.
Islam und christlicher Glaube Nr. 1/2005 (5. Jg.)
Inhalt: Liebe Leser Bibel und Koran als „Gottes Wort“ (Thomas Schirrmacher) Offenbarung Allahs oder Worte Muhammads (Eberhard Troeger) „Sünde“ im Christentum und im Islam – ein Vergleich (Fritz Goerling) Worte aus der islamischen Überlieferung Fatwas – Das Verdienstvolle des Koranstudiums Meldungen aus dem Internet Buchbesprechungen (Rezensionen) PDF: Islam und christlicher Glaube Nr. 1/2005 (5. Jg.)
Pressemeldung zur Einführung der Scharia in Ägypten am 25. Januar 1980
B O N N (25. Januar 2005) – Auf den Tag genau vor 25 Jahren wurde in Ägypten die Scharia als einzige Quelle der Gesetzgebung eingeführt. 1983 geschah dies mit unterschiedlicher starker Konsequenz im Sudan, 1979 im Iran und in Pakistan, seit 2000 in Teilen Nigerias und 1994 im Jemen und in Libyen.
Sonderdruck Nummer 03
Dr. Christine Schirrmacher: Offene Fragen zum islamischen Religionsunterricht
Sonderdruck Nummer 02
Prof. Dr. Walter Schmithals: Zum Konflikt zwischen dem Islam und dem „Westen“
Sonderdruck Nummer 01
Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann: … in Verantwortung vor Gott und den Menschen
Pressemeldung zum Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen
B O N N (27. Dezember 2004) – Am 28.12. 1998 bestätigte der Oberste Verwaltungsgerichtshof Ägyptens das Verbot der Beschneidung von Frauen. Doch auch nach dem Urteil wurde die Beschneidung weiter praktiziert – nun jedoch illegal außerhalb der Krankenhäuser, meist unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Als Folge kam es zur erneuten Aufhebung des Verbots – unter dem Vorzeichen des Lebensschutzes.
Grundlagen des islamischen Strafrechts
Die islamische Theologie faßt das islamische Recht (die Sharia) als ein gottgegebenes, vollkommenes Gesetz auf, das nicht von Menschen gemacht und daher nicht hinterfragbar ist. Die Sharia brächte – so die muslimische Apologetik – wenn sie auf der ganzen Welt zur Anwendung käme, allen Menschen Frieden und Gerechtigkeit. Dem Propheten Muhammad wurden die Gebote Gottes durch den Engel Gabriel übermittelt und im Koran und den islamischen Überlieferungstexten niedergelegt. Ausgelegt wurden diese rechtsrelevanten Texte von namhaften Theologen, maßgeblich vor allem den Juristen der ersten islamischen Jahrhunderte.
Tod und Begräbnis im Islam
Volksislamische Vorstellungen: „Wenn sich der Todestag eines Menschen nähert, läßt Allah von dem Baum unter seinem Thron das Blatt fallen, auf dem der Name des betreffenden Menschen geschrieben steht.“ Im Augenblick des Todes entzieht der Todesengel Izrâ’îl dem Menschen seine Seele (arab. rûh bzw. nafs).
Pressemeldung zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November
B O N N (24. November 2004) – In Sure 4,34 des Korans heißt es: „Und wenn ihr befürchtet, dass eure Ehefrauen widerspenstig sind, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Nach dieser Stelle kennt der Islam also durchaus das Recht des Mannes, seine Frau zu züchtigen, wenn sie ihm den Gehorsam verweigert.
Islam und christlicher Glaube Nr. 2/2004 (4. Jg.)
Inhalt: Liebe Leser Muhammad und seine Frauen (Daniel Hecker) Frauen im Islam – Auffassungen des islamischen Eherechts (Christine Schirrmacher) Bireligiöse Eheschließungen im Islam: Interview mit Rafiq Yousef, Ägypten Islamischer Feminismus als Erneuerungs- und Modernisierungsversuch (Bärbel Debus) Worte aus der islamischen Überlieferung Meldungen aus dem Internet PDF: Islam and Christianity Nr. 2/2004 (4. Jg.)
Was ist eine Fatwa?
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen.
Pressemeldung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober
B O N N (15. Oktober 2004) – In Sure 69,30-37 lesen wir über Menschen, die die Armenfürsorge versäumen, folgendes: „(Den Höllenwärtern wird zugerufen:) „Greift ihn und fesselt ihn, und lasst ihn hierauf im Höllenbrand schmoren! […] Er hat (zu seinen Lebzeiten) nicht an den gewaltigen Gott geglaubt und (die Seinen?) nicht dazu angehalten, den Armen (etwas) zu geben. Hier hat er nun heute keinen Freund und bekommt nichts zu essen, außer Schmutzwasser (oder: Wundwasser?), eine Nahrung, die nur die Sünder (in der Hölle) zu sich nehmen.“
Was bedeutet „Islam“?
Der Begriff „Islam“ bedeutet „Hingabe“ oder „Unterwerfung“ unter Gott und seinen Willen, wie er ihn nach muslimischer Auffassung im Koran niedergelegt hat. Ein Muslim hat sich Gott „unterworfen“, soll sich ihm dankbar erweisen und den im Islam verpflichtenden und im Koran und der islamischen Überlieferung festgehaltenen Geboten Folge leisten.
Pressemeldung zum Jahrestag des 11. September 2001
B O N N (09. September 2004) – Während die Attentäter des 11. September 2001 in mehreren Briefen unmissverständlich den Islam als Antrieb ihrer Attentate bezeichneten, sehen viele Muslime im Koran keine Rechtfertigung von Selbstmordattentaten. In Sure 5,32 lesen wir:
Welche Bedeutung hat die islamische Überlieferung?
Die islamische Überlieferung (hadith: arab. Überlieferung, Tradition, Bericht) hat nach klassischer muslimischer Auffassung dieselbe Autorität wie der Korantext und ist in vollem Umfang göttlichen Ursprungs. Die umfangreiche Überlieferung erläutert und interpretiert gewissermaßen den Korantext. Es genügt daher nicht, die Vorschriften des Korans zu befolgen: auch die Lebensweise, die „Gewohnheit“ Muhammads (arab. die ‚sunna Muhammadiya‘) muß möglichst in allem nachgeahmt werden.
