Kategorie: Publikationen
Das Kopftuch als Uniform
Das Kopftuch kann unter vielen verschiedenen Aspekten betrachtet werden, z. B. unter religiösen, politischen und soziologischen Aspekten. Häufige Fragen lauten: „Was sagt der Koran über das Kopftuch?“, „Hat das Kopftuch politische Bedeutung?“ oder „Warum verbietet ein Land wie die Türkei das Kopftuch in Schulen und Universitäten, während der Iran das Tragen eines Kopftuchs gesetzlich festlegt?“
Ehehindernisse
Seitens des Mannes verbietet das islamische Recht eine fünfte gleichzeitige Eheschließung (die Ehe mit bis zu vier Frauen ist nach Meinung der Mehrzahl muslimischer Theologen nach Sure 4,3 erlaubt). Für die Frau ist eine zweite gleichzeitige Eheschließung untersagt.
Ehebruch
Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen: „Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen,…
Eheschließung: Zeremonie
Nach wie vor werden viele Heiraten von den Eltern der Eheleute arrangiert, wenn auch nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit. Als besonders glücklich und vorteilhaft gelten Ehen zwischen Cousin und Cousine. Zum einen bleibt der Besitz innerhalb der eigenen Familie erhalten, zum anderen kennen sich die Familien und können einen möglichen Verlauf der Ehe besser abschätzen und nicht zuletzt hat die Familie im Konfliktfall mehr Möglichkeiten, auf die Eheleute einzuwirken, wenn eine Ehe zu scheitern droht.
Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen
Zwischen Mann und Frau sind in einer traditionellen Ehe die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Dem Mann kommt der Unterhalt der Familie zu (solange die Ehe besteht), der Frau die Sorge um die Kinder und den Haushalt.
Gebetsruf im Islam
Der öffentliche Gebetsruf von der Moschee zur Einleitung des fünfmaligen täglichen islamischen Gebetes ist in der islamischen Welt – meist per Lautsprecher, selten durch eine menschliche Stimme – eine Selbstverständlichkeit. In dem Maße, wie für die etwa 2,85 Millionen Muslime Deutschland Heimatland wird, werden in vielen Städten und Gemeinden von Moscheevereinen Anträge auf die Erlaubnis zum lautsprecherverstärkten öffentlichen Gebetsruf gestellt. Wer selbst zum Für und Wider eines islamischen Gebetsrufes per Lautsprecher Stellung nehmen möchte, sollte sich mit einigen grundlegenden Fakten zum Thema Gebetsruf vertraut machen.
Engel
An zahlreichen Stellen spricht der Koran von der Existenz von Engeln, Sure 35 trägt sogar als Titel „Die Engel“. Zwei Engel, Michael (arab. „Mîka’il“ oder „Mîkal“) (2,98) und Gabriel (arab. „Djibrîl“) (2,97+98; 66,4) werden im Koran namentlich genannt, die islamische Überlieferung benennt zudem die Engel Israfîl, den Todesengel Izra’il und die Grabesengel Munkar und Nakir. Die vier Engel Michael, Gabriel, Israfil und Izra’il werden als „Erzengel“ bezeichnet. Darüber hinaus erwähnt der Koran namentlich nicht näher bezeichnete Engel, wie die Paradieswächter oder die Engel, die den Thron Gottes tragen. Der Glaube an die Existenz von Engeln wird im Islam als sehr wichtig eingestuft und gehört neben dem Glauben an Gott, das Prophetentum Muhammads, die Bücher (die Offenbarungen) und das Jenseits zu den fünf grundlegenden Glaubensartikeln des Islam.
Farben und Farbsymbolik
Es gibt keine überall anerkannte, gleichermaßen gültige Bedeutung bestimmter Farben im Islam. Etliche Farben wurden in verschiedenen Epochen und in unterschiedlichen Regionen mit widersprüchlichen Bedeutungen verbunden.
Segenskraft (arab. „baraka“)
Der Glaube an „Baraka“, Segenskraft oder Segensmacht, ist wohl überall in der islamischen Welt anzutreffen. Wenn der Koran von der Realität von Geistern und Dämonen (arab. „djinn“) ausgeht, die ständig allen Menschen Gutes oder Böses zufügen und nach Auffassung des Volkglaubens der „Böse Blick“ des Neiders jeden überall treffen und ihm großen Schaden bis hin zu Krankheit oder Tod zufügen kann, dann gilt die „Baraka“ als eine positiv wirkende Kraft zur Abwehr solchen Schadens.
Abtreibung
Im Islam gilt jeder einzelne Mensch als Geschöpf Gottes und als sichtbares Zeichen seiner Allmacht. Es liegt nahe, dann auch jeglichen Eingriff in das Leben eines Menschen abzulehnen. Dennoch hat der Islam kein eindeutiges, unter allen Umständen durchgehaltenes „Nein“ zur Abtreibung.
Friedfertigkeit und Toleranz im Islam – „In der Religion gibt es keinen Zwang“ (Sure 2,256)
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das Phänomen religiös motivierter Gewalttaten von Muslimen die Welt zunehmend beschäftigt. Vorläufiger Höhepunkt waren die – für westlich geprägte Menschen – unfassbaren Anschläge des 11. September 2001. Im Gefolge dieser Attentate wurde weltweit viel Mühe darauf verwendet, herauszustellen, dass derartige Gewalt eine Fehlentwicklung islamischen Glaubens und Denkens darstelle, während der Islam seinem Wesen nach friedliebend und tolerant sei.
Fatiha – Die erste Sure des Korans
Die erste Sure des Korans heißt „die Eröffnende“ oder „die Eröffnung“ (arab. „al-fâtiha“). Sie stellt insofern eine Besonderheit dar, als sie, wie etliche Korankommentatoren hervorheben, wie ein Einleitungsgebet vor den übrigen 113 Suren des Korans steht und wichtige Teile islamischer Dogmatik zusammenfaßt: Sie preist die Gnade und Barmherzigkeit Gottes, seine Herrschaft über alle Menschen, sie kündigt den Tag des Gerichts an, sie spricht vom Beistand Gottes zur Rechtleitung der Menschen und von der Verdammnis für die Verlorenen.
Die Eigenschaften Gottes im Islam und im Koran
Der Koran enthält an keiner Stelle eine systematische Abhandlung über das Wesen oder die Eigenschaften Gottes, der im arabischen „Allah“ genannt wird, was nichts anderes bedeutet als „der Gott“.Er wird im Koran nicht wie im Alten Testament vorgestellt („Ich bin, der ich bin“ 2Mose 3,14). Er bleibt vielmehr verborgen, ein Geheimnis. Er ist vollkommen losgelöst von seiner Schöpfung und in keiner Weise mit seinen Geschöpfen vergleichbar, denn „nichts ist ihm gleich“ (Sure 42,11). Weil Gott ein Geheimnis ist, kann der Mensch sich keine Vorstellung von ihm machen.
Buße und Vergebung im Islam
Zu den grundlegenden Aussagen des Korans gehört, daß „Gott gnädig und barmherzig ist“ (Sure 4,16). Das wird bereits daran deutlich, daß alle 114 Suren des Korans (mit Ausnahme von Sure 9) mit der Einleitung beginnen: „Im Namen des gnädigen und barmherzigen Gottes“, oder, anders übersetzt, „Im Namen Gottes, des Gnädigen und Barmherzigen“. Auf dieses Erbarmen Gottes kann ein Mensch stets hoffen.
Das Alkoholverbot im Islam
Zwar kannten und schätzten die vorislamischen Araber alkoholische Getränke, ihr Genuß wird aber im Koran und der islamischen Überlieferung im Laufe der Zeit immer schärfer verurteilt.
Männer
Auch die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist zumindest im ländlichen Bereich sehr stark von den Erwartungen der Familie und den traditionellen Rollenvorgaben bestimmt. Nur in der „verwestlichten“, gebildeten Oberschicht der Städte ändert sich das, die jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit darstellt.
Sexualität
Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.
Scheidung
Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.
Verschleierung
Der Koran fordert weder explizit die Pflicht zum Tragen eines Kopfschleiers, noch die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Der Koran spricht nur davon, dass die Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz züchtig bedecken sollen:
Züchtigung
Der Koran räumt dem Mann nach Sure 4,34 ausdrücklich für bestimmte Situationen das Züchtigungsrecht über seine Frau(en) ein. Es heißt dort:
