Fatawa-Archiv

Fatwa zu der Frage, wie mit einem Muslim umgegangen werden muss, der nicht betet

(Institut für Islamfragen, dh, 07.08.2011) Frage: „Ein Arbeitskollege von mir betet nicht. Ich habe ihn zurechtgewiesen, aber er hat nicht gehört. Ich habe unseren Vorgesetzten darüber informiert und ihm mitgeteilt, dass mein Kollege Angst davor hat, versetzt zu werden. [Daher sagte ich meinem Vorgesetzten], dass er meinem Kollegen empfehlen sollte, zu beten und ihm mit der Versetzung drohen. Aber mein Kollege ärgerte sich über mich. Meine Frage ist: Habe ich mich falsch verhalten? Wie gehe ich mit der Sache richtig um, und wie muss ich mich einem nicht Betenden [der Muslim ist] gegenüber verhalten?“

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Fatwa zu der Frage nach Korantexten, die auf Allahs Anweisung aus dem Koran entfernt wurden

(Institut für Islamfragen, dh, 03.08.2011) Frage [des Moderators]: „Wie beurteilen Sie Allahs Aussage [im Koran]: ‚Wenn Wir eine Aya [einen Vers] aufheben oder der Vergessenheit anheim fallen lassen, so bringen Wir eine bessere als diese oder eine gleichwertige hervor.‘? (Sure 2, 106)“

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Fatwa zur Frage der Religionsfreiheit: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Sure 2,256)

(Institut für Islamfragen, dh, 27.07.2011) Frage: „Wir hören neuerdings öfter die Aussage: ‚Der Islam garantiert Glaubensfreiheit‘. Diejenigen, die das behaupten, beziehen sich dabei auf den Koranvers ‚Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ (Sure 2,256). Nun, stimmt diese Behauptung?“

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Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2011) Frage: „Wie wird der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen für Arbeitszwecke beurteilt?“

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Fatwa zu der Frage, wann das Gebet eines Muslims keine Gültigkeit mehr hat

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2011) Frage: „Als ich hinter dem Vorbeter in der al-Haram Moschee [in Mekka] mein Pflichtgebet verrichtete, lief eine Frau vor mir her. Wie wird mein Gebet jetzt [von Allah] beurteilt?“

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Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim ein Verhältnis mit Sklavinnen haben darf, ohne sie zu heiraten

(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011) Frage: „Was bedeutet [Sure 23,1-6: ‚Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.‘]: ‚was sie von Rechts wegen besitzen?‘ Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?“

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Fatwa zu der Frage, welche Alternative es zur Lüge im Islam gibt

(Institut für Islamfragen, dh, 20.06.2011) Frage: „Wie wird das Wortspiel [arab. al-ma’arid] beurteilt und wo liegt der Unterschied zwischen al-ma’arid und der Lüge?“

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