Fatwa zu der Frage, ob Kirchen in muslimischen Ländern gebaut werden dürfen

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter „Islamweb.net“, eine Organisation des qatarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatwa] und Verkündigung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Rechtsgutachtensnummer: 201544
Datum des Rechtsgutachtens: 24.03.2013

(Institut für Islamfragen, dh, 11.06.2016)

Frage:

„Eine stachelige Frage ist die folgende: Warum dürfen Muslime den Bau von Moscheen in den Ländern der Ungläubigen verlangen, während die Ungläubigen den Bau von Kirchen in muslimischen Ländern nicht verlangen dürfen? Denn jede von diesen Gruppen denkt, sie hat Recht. Falls den Muslimen verweigert wird, Moscheen in den Ländern der Ungläubigen zu bauen, dürfen dann die Muslime in diesem Fall sich erheben und gegen die Ungläubigen kämpfen? Oder ist die Entscheidung in diesem Fall eine Sache der betreffenden Länder und der muslimischen Beurteilung?“

Antwort:

„Allah sei Dank, Segen und Heil seien auf dem Propheten Allahs und seinen Weggefährten und Nachfolgern. Die Muslime sind sich einig, dass der Bau von Kirchen in muslimischen Ländern verboten ist. Der Gelehrte des Islam [Ibn Taimiya] hat gesagt: ‚Die Muslime sind sich einig, dass in allen Ländern, die Muslime aufgebaut haben, keine Kirchen der Schutzbefohlenen [vor allem Juden und Christen] gebaut werden dürfen. Die Muslime nahmen Länder gemäß eines Friedensvertrages ein und ließen dort die alten Kirchen stehen, nachdem Umar [der dritte Nachfolger Muhammads], den Schutzbefohlenen zur Bedingung gemacht hatte, dass sie keine [neuen] Kirchen im Land des Vertrages bauen durften. Wenn die Sachlage so ist, wie könnten diese [Schutzbefohlenen] Kirchen in Ländern der Muslime bauen?‘ Warum also nicht [Warum dürfen die Christen keine Kirchen in muslimischen Ländern bauen]? Denn Kirchen sind Häuser, in denen Allah auf polytheistische Weise angebetet wird. Es wird dort behauptet, Allah hat eine Gefährtin und einen Sohn. Ibn Taimiya sagte: ‚Wer glaubt, Kirchen seien Gebetshäuser, Allah würde dort angebetet und das, was Juden und Christen tun, sei Anbetung Allahs und Gehorsam gegenüber seinem Propheten, und dieser würde damit zufrieden sein oder es akzeptieren oder er würde diesen helfen, ihre Kirchen zu öffnen und ihre Religion zu praktizieren, oder meint, dies sei Loyalität und Gehorsam, der gilt als ungläubig.‘ … Die Muslime bauen Moscheen auf der ganzen Welt, weil Allah, Er sei erhoben, ihnen dies befohlen und ihnen dieses Recht erlaubt hat. Im Gegensatz dazu dürfen die Ungläubigen keine Kirchen bauen, denn Allah, Er sei erhoben, hat dies verboten und ihnen dieses Recht verweigert. Denn die Religion des Islams ist die wahre Religion und dominiert über alle anderen Religionen. Alle anderen Religionen sind ungültig. Allah, Er sei erhoben, sagte: ‚Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt: nimmer soll sie von ihm angenommen werden, und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein.‘ (Sure 3:85). Und: ‚Wahrlich, die Religion bei Allah ist der Islam‘ (Sure 3: 19). Und: ‚Er ist es, der Seinen Gesandten mit der Führung und der wahren Religion geschickt hat, auf dass Er sie über alle [anderen] Religionen siegen lasse; mag es den Götzendienern auch zuwider sein.‘ (Sure 9: 33) Wer das islamische Gesetz [arab. Shari’a] im Herzen ehrt, weiß, wie belanglos diese Frage ist. Die Muslime gehen mit den Ungläubigen um gemäß Allahs Gesetze in seinen Buch [dem Koran] und in den zu befolgenden Lehren seines Propheten, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, unabhängig von der Einstellung der Ungläubigen uns gegenüber, d. h., ob sie uns auf dieselbe Art und Weise behandeln oder nicht. Einige Beispiele: Es ist bekannt, dass die Ungläubigen es einem Ungläubigen in ihren Ländern erlauben, zum Islam überzutreten. Heißt dies, wir müssten nach dem Prinzip der Gleichbehandlung einem Muslim erlauben, ungläubig zu werden? Die Ungläubigen erlauben einem Muslim, ihre Frauen zu heiraten. Müssten wir ebenfalls einem Ungläubigen erlauben, muslimische Frauen zu heiraten? In Ländern der Ungläubigen dürfen Unsittlichkeiten begangen werden. Dürften diese dann ebenfalls von Muslimen begangen werden? Usw… Antwortend auf diese Frage spricht der Gelehrte Ibn Uthaimin, Allah möge ihm Gnade schenken: ‚Falls jemand sagt: Sie erlauben uns, Moscheen in ihren Ländern zu bauen; nun, dürfen wir ihnen verbieten, Kirchen in unseren Ländern zu bauen? Dann ist die Antwort darauf: Ja! Hier darf nicht das Prinzip der Belohnung oder Gleichbehandlung gelten. Denn die Kirchen sind Häuser der Ungläubigkeit und des Polytheismus, während die Moscheen Häuser der Gläubigkeit und Treue sind. Wenn wir Moscheen im Land Allahs bauen, tun wir dies mit Berechtigung, weil die Erde Allahs Land ist, die Moscheen sind seine [Häuser], die Anbetung, die in ihnen stattfindet, ist Allah gegenüber treu, in ihnen wird Allahs Prophet gehorcht, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, im Gegensatz zu den Kirchen und ähnlichen [Gebäuden].‘ Den Muslimen ist befohlen, für Allahs Sache zu kämpfen, um die Religion Allahs [den Islam] siegreich zu machen und um die Hindernisse im Wege der Verkündigung des Islam [arab. Da’wa] zu beseitigen, genau wie Allah sagt: ‚Und kämpft gegen sie, damit keine Verführung mehr stattfinden kann [und kämpft], bis sämtliche Verehrung auf Allah allein gerichtet ist.‘ (Sure 8: 39) Ein einzelner Muslim darf nicht gegen die Ungläubigen kämpfen, falls diese den Bau der Moscheen verbieten. Denn der Kampf (arab. Dschihad), der die Einnahme der Länder der Ungläubigen bedeutet, und der Kampf gegen diejenigen, die den islamischen Gesetzen nicht gehorchen möchten, muss von den dazu berechtigten, muslimischen Gelehrten beschlossen werden.

Quelle: fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=201544

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.