Schlagwort: Fatwa
Fatwa über den jordanischen Topterroristen Abu Musab al-Zarqawi
(Institut für Islamfragen, dh, 06.09.2005) Al-Madkhali hält Zarqawi und seine Gruppe „at-Tauhid wa-l-Jihad“ (Einheit und Kampf) für gottlos und nicht für muslimisch.
Fatwa über die Gesichtsverschleierung von Frauen
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005) Frage: Eine Muslima fragt, ob der Islam die Gesichtsverschleierung anordnet.
Fatwa über das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005) Frage: Ein Muslim soll die Aussage Muhammads in der Überlieferung gelesen haben, in der der Prophet Frauen und Männern verbiete, die Kleider des anderen Geschlechts zu tragen. Dieser Muslim fragt, ob Muslimas Hosen und Hemden tragen dürften, da diese Kleidungsstücke dem männlichen Geschlecht gehören.
Fatwa über den Einfluss des sufistischen Geistlichen Alhabib Ali Aljafri
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005) Der prominente muslimische Geistliche Scheich Obaid Al-Jabiri hat eine spezielle Fatwa über den Sufisten Alhabib Ali Aljafri erlassen. Al-Jabiri bezeichnet darin den berühmten mystischen Geistlichen Aljafri als gottlosen Lügner und Verleumder.
Fatwa über eine christliche Haushälterin in muslimischem Haushalt
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005) Frage: Ein Muslim hat eine christliche Haushälterin. Er fragt, wie er mit ihr nach islamischer Weise umgehen solle.
Fatwa über eine gynäkologische Behandlung während des Fastenmonats
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005) Frage: Ein Ehemann stellt folgende Anfrage: Seine Frau müsse sich alle 3 Tage von einem muslimischen Frauenarzt behandeln lassen. Die Behandlung finde im muslimischen Fastenmonat (Ramadan) statt. Die Behandlung beinhalte die Spülung und das Eincremen der Scheide. Macht diese Behandlungsmethode das Fasten seiner Frau ungültig?
118 Unterschriften gegen Fahrerlaubnis für Frauen in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005) Politiker, Staatsleute, Richter, Scheichs und Akademiker protestierten schriftlich gegen die Fahrerlaubnis für Frauen in ihrem Land mit Argumenten wie folgt:
