Kategorie: Innerislamische Debatten

Gottes Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin, ohne sie zu heiraten

„Allah sei Dank! Ein Mann darf sexuellen Umgang nur mit seiner Ehefrau und mit einer Sklavin haben. Die Ehefrau gilt für den Ehemann nur mit einem Ehevertrag als sexuell erlaubt. Die Sklavin gilt für den Mann als sexuell erlaubt, sobald sie als sein Eigentum gilt. Ursprünglich ist sie eine Kriegsbeute. Ein Muslim darf eine Sklavin von einem islamischen Machthaber geschenkt bekommen

Islamischer Konsens zur Abschaffung der Sklaverei? Katarisches Rechtsgutachten legitimiert Besitz von Sexsklavinnen

„… Eine versklavte Frau [sexuell] zu genießen ist weder eine Vergewaltigung, ein Attentat gegen sie, noch ein Verstoß gegen ihre Rechte. Sondern dies gilt für sie als Verbesserung und Hebung [ihres Status]; denn wenn eine Sklavin als das Eigentum eines Mannes, also als Kriegsbeute, gilt, wird sie oft zu einem Bestandteil seiner Familie. Sie bleibt dabei eine Frau,

Fatwa über die Scheidung von einer minderjährigen Ehefrau

Eine Auslegung des Koranverses 65,4 ‚Wenn ihr Zweifel bei denjenigen eurer Frauen hegt, die keine Menstruation mehr erhoffen, [dann wisst, dass] ihre Frist drei Monate beträgt [im Falle ihrer Entlassung], und [das gleiche gilt für] diejenigen, die [ihres jugendlichen Alters wegen] noch keine Menstruation gehabt haben.‘

Syrische Flüchtlinge dürfen nicht in die Länder der Ungläubigen flüchten

Die arabische Zeitung „www.alquds.co.uk“ veröffentlichte am 16.12.2014 Rechtsgutachten mehrerer prominenter syrischer, muslimischer Gelehrter zu der Frage, ob Syrer vor dem Krieg in Syrien in die Länder der Ungläubigen flüchten dürfen. Die wichtigsten Aussagen:

Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der der Pflicht des Betens nicht nachkommt?

„Allah sei Dank. Derjenige, der das Beten vernachlässigt, d.h., obwohl er weiß, dass dieses eine von Allah vorgeschriebene Pflicht ist, verleugnet die Pflicht des Betens. Dieser gilt nach [der Überzeugung] der gesamten muslimischen Gemeinschaft als ein abgefallener Ungläubiger.

Saudi-Arabien: Frauen dürfen Ehemänner nicht schlagen

(Institut für Islamfragenk, dk, 02.10.2016) Laut Bericht des Clarion Projects (Washington D.C.) gab Sheikh Abdallah Elmaniah, ein Berater des saudi-arabischen Königs und Mitglied des Rates der Obersten Gelehrten, Saudi-Arabiens höchstem religiösen Gremium, eine Fatwa heraus, nach der es Frauen nicht erlaubt sei, ihren Ehemann zu schlagen, selbst in Fällen der Selbstverteidigung nicht.

Fatwa zu der Pflicht, die Länder der Ungläubigen zu erobern

(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2016) Frage: „Wie ist der Koranvers 9,123 zu verstehen?“ Antwort: Die Bedeutung des Koranverses 9, 123 [„O ihr, die ihr Gläubigen! Kämpft gegen jene, die euch nahe sind unter den Ungläubigen, damit sie merken, dass ihr hart sein könnt“]: