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Fatwa zu der Frage, ob Muslime ohne die Zustimmung ihrer Eltern am Kampf [arab. Jihad] gegen die syrische Regierung teilnehmen dürfen

„Heutzutage gilt [für Muslime] der Kampf in Syrien als individuelle Pflicht [arab. fard al-‘ayn; d. h. jeder einzelne Muslim muss diese Pflicht erfüllen]. Das ist keine Pflicht für die ganze Gemeinschaft [arab. fard kifaya, d.h. eine Pflicht, die nur von einem Teil der Gemeinschaft stellvertretend für alle Muslime zu erfüllen ist]. Es gibt [im Islam] eine Art zu kämpfen, die wir als Gemeinschaftspflicht bezeichnen.

Fatwa über die Verurteilung von Machthabern: Bashar al-Assad, Hassan Nasrullah und Nuri al-Maliki verdienen den Tod

(Institut für Islamfragen, dh, 05.06.2013) „… [der syrische Präsident] Bashar al-Assad tötet Menschen, er ist ein Verbrecher. Er missbraucht die Waffen, die in seinem Besitz sind und die vom Iran bezahlt werden. Russland, das an der Tötung von Menschen teilnimmt und die Hisbollah [bzw. der Führer dieser schiitischen, pro-iranischen Partei, Hassan Nasrullah], die ihre Kämpfer [nach Syrien] sendet, und al-Maliki [der irakische Ministerpräsident] … sie alle sind Menschen, die Allah nicht fürchten.