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Scheidung

Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.

Fatwa zur Verstoßung der Ehefrau wegen Geldverschwendung

(Institut für Islamfragen, dh, 27.05.2005) Frage: „Ein Leser, dessen Frau von Beruf Hausfrau ist und kein eigenes Einkommen hat, gibt an, dass sie zuviel Geld ausgäbe. Er bedrohte sie darauf mit der Warnung: ‚Wenn du wieder zuviel Geld ausgibst, werde ich dich verstoßen!‘ Der Ehemann fragt nun an, ob es nach den Lehren des Islam rechtens sei, dass er seine Frau in solch einem Fall verstößt.“