Fatwa über die Gehorsamspflicht der Ehefrau zum ehelichen Verkehr
(Institut für Islamfragen, dh, 12.04.2006) Frage: „Oft möchte mein Ehemann mit mir ehelich verkehren, aber ich weigere mich, weil ich psyschich oder physisch nicht in der entsprechenden Verfassung bin. Wie soll ich mich verhalten, was ist richtig?“