Islamische Weltliga definiert Meinungsfreiheit

Institut für Islamfragen

Alle Freiheitsrechte gründen letztlich im Schariarecht

(Institut für Islamfragen, dh, 06.10.2019) Vom 19. bis 21. März 2017 fand die Konferenz der Islamischen Welt-Liga im Zentrum des Generalsekretariats der Liga in Mekka/Saudi-Arabien statt. Das Motto der Konferenz lautete: „Denkrichtungen zwischen Meinungsfreiheit und islamischen Scharia-Gerichten“.

Der saudische König Salman bin Abdul-Aziz äußerte sich folgendermaßen (seine Rede wurde stellvertretend von Prinz Khalid al-Faisal vorgetragen):

„Die Meinungsfreiheit, die als Denkrichtung zwischen der Freiheit und den Grundlagen des islamischen Scharia-Rechts bei Ihrer Konferenz erörtert wird, diese [Meinungsfreiheit] ist, wie bekannt ist, ein grundlegender Zweig der allgemeinen Freiheit, die durch den Islam verliehen wird.

Allah hat die Menschen frei erschaffen. Er hat ihnen seine Gaben verliehen und ihnen Ehre gegeben. Allah – Er sei erhoben – sagte: ‚Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet – eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben‘ (Sure 17, 70).

Es gehört zur Ehre der Menschen, dass die Menschen grundsätzlich Freiheit des Handelns und Entscheidens besitzen. Unser ehrbares, islamisches Recht (Scharia) legt die Unantastbarkeit des Blutes der Menschen und ihres Eigentums fest … Das islamische Gesetz (Scharia) befreite die Menschen von jeglicher Versklavung, ausgenommen die Versklavung gegenüber dem Schöpfer [Gott].

Diese [erlaubte Freiheit im Islam] wird bedingt garantiert, wenn die Anordnungen eingehalten werden, die Allah – Er sei erhoben – gegeben hat; sie schenken [den Menschen] im diesseitigen und jenseitigen Leben Wohlergehen.

Meine verehrten Zuhörer, Ihre neunte Konferenz zu juristischen Fragen (arab. fiqhi) vor etwa 8 Jahren hat damals das Richtige zum Ausdruck gebracht. Und zwar, dass die Meinungsfreiheit im Islam garantiert ist, aber nach den Bedingungen des Islams. Die wichtigste [Bedingung] dabei ist, dass das Anliegen der Freiheit das Erlangen der Gunst Allahs ist und den Interessen der Muslime dient. Die Meinungsfreiheit darf in keiner Weise einen Angriff auf die Religion, ihre Gesetze, ihre Praxis oder ihre Heiligtümer beinhalten. Meinungsfreiheit [in Anspruch zu nehmen] bedeutet, Sachlichkeit, Ehrlichkeit, Rechtschaffenheit und das Abstandnehmen von Launenhaftigkeit einzuhalten. Dabei müssen die Interessen und Werte der Gesellschaft gewahrt sein. Es darf nicht gegen die allgemeine Ordnung der Gemeinschaft verstoßen werden. Keinerlei Streitigkeiten unter den Muslimen dürfen angestiftet werden.

Die Meinungsfreiheit muss im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden legal sein und darf anderen [Menschen] nicht schaden. Die [mit der Meinungsfreiheit verbundenen] Interessen dürfen verfolgt werden, aber auch die [tadelnswerten] Verdorbenheiten müssen berücksichtigt werden … Von der Verbreitung von Gerüchten muss Abstand genommen werden. Der Ausschuss [der Liga der Islamischen Welt] hat vier Vorschläge formuliert, wie diese Richtlinien eingehalten werden können.

Paragraph 8 des Gesetzes zu Druck und Veröffentlichungen beinhaltet, dass die Freiheit der Meinungsäußerung [staatlich] garantiert ist.“

Quelle: https://ar.themwl.org/