Darf ein Muslim das unverschleierte Gesicht einer Frau sehen?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des obersten Rechtsgutachters Ägyptens.

Nummer des Rechtsgutachtens: 287
Datum des Rechtsgutachtens: 13.02.2011

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018)

„Die Rechtsgelehrten des Islams vertreten die Meinung, dass ein Mann das unverschleierte Gesicht und die unverschleierten Hände einer Frau sehen darf. Abu Hanifa [der Gründer einer der Rechtsschulden des Islams] erlaubte auch, dass ein Mann die unbedeckten Füße einer Frau sehen darf. Alle anderen (Körperteile einer Frau) dürfen nur im Notfall unverschleiert gesehen werden, z.B. bei einer medizinischen Behandlung.“

Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=12526&LangID=1&MuftiType=0

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.