Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem amerikanischen Unternehmen tätig sein darf, das eng mit der amerikanischen Armee in Afghanistan zusammen arbeitet und dieser Armee Ware verkauft
Wenn die Zusammenarbeit von Nutzen für Muslime ist, gilt sie als islamisch erlaubt
Von dem Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums
Datum des Rechtsgutachtens: 12.12.2011
(Institut für Islamfragen, dh, 12.08.2015)
Frage:
„Darf ein Muslim in einem amerikanischen Unternehmen arbeiten, dass sowohl mit der amerikanischen Armee in Afghanistan zusammen arbeitet als auch eigene Ware an diese Armee verkauft?“
Antwort:
„… Wenn diese Zusammenarbeit etwas Gutes für Muslime bewirkt, gilt die Zusammenarbeit als [islamisch] erlaubt; wenn diese Zusammenarbeit den Muslimen Schaden bringt, gilt sie als verboten.“
Quelle: site.islam.gov.kw/Pages/ar/FatwaItem.aspx?itemId=5177
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