Fatwa zu der Frage, ob Musliminnen in Europa gelegentlich auf ihre Kopftücher verzichten dürfen

Institut für Islamfragen

Notwendigkeit kann erlauben, was sonst verboten ist

Von dem Rechtsgutachter Dr. Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden der „International Union of Muslim Scholars“ (IUMS), einem der prominentesten muslimischen Rechtsgutachter der Gegenwart

(Institut für Islamfragen, dh, 11.04.2012)

Aus einem Fernsehinterview des arabischen Fernsehsenders Al-Jazeera

Moderator:

„Ihre Eminenz, wir erhielten kürzlich viele Zuschauerbriefe aus westlichen Ländern, vor allem aus Spanien. Das Hauptthema dieser Briefe ist die Kopftuchproblematik. [Muslimische] Mädchen legen notgedrungen ihre Kopftücher ab. Vor allem im Sportunterricht müssen die Mädchen sie ablegen, um am Sportunterricht teilnehmen zu dürfen. Andernfalls dürften sie nicht teilnehmen, was bedeuten würde, dass sie im Fach Sport nicht bestehen würden. Infolge dessen würden sie das Ziel nicht erreichen, d. h. sie dürften nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen. Sie müssten [infolge dessen] mehr Fächer belegen und mehr Gebühren bezahlen, schafften keinen Abschluss und vieles mehr. Was ist die Lösung für dieses Problem, was können diese Mädchen tun?“

Dr. al-Qaradawi:

„Passen Sie auf: Ich habe schon in Frankreich [dieses Thema] angesprochen, als diese Problematik entstand. Frankreich ist das Land, das dieses Problem ausgelöst hat. Frankreich verbot Musliminnen, Kopftücher an Schulen zu tragen. Damals habe ich den Muslimen gesagt, dass wir unseren Töchtern das Recht auf Bildung nicht verweigern dürfen. Andernfalls entwickeln wir uns zu einer rückständigen Gemeinschaft. Wir müssen das Lernen fördern.
Diese Problematik unterliegt bindenden Regeln, die besagen: ‚Notwendigkeit erlaubt, was [sonst] verboten ist‘. Diese Regel findet sich in 5 Koranversen, in Allahs Buch [dem Koran]. Z. B. heisst es dort: ‚Wenn aber jemand durch Not [dazu] getrieben wird und dabei keinen Ungehorsam oder Übertretung begeht, dann ist dein Herr allverzeihend, allbarmherzig.‘ (6,145)

Diese Regel wird von einer anderen Regel ergänzt und reguliert: ‚Was notgedrungen erlaubt ist, darf so lange erlaubt werden, wie es notwendig ist‘. Deshalb habe ich damals den Musliminnen gesagt: Tragen Sie Ihr Kopftuch oder Ihre Kopfbedeckung so lange, bis Sie in der Schule sind. Dort legen Sie Ihr Kopftuch ab, betreten die Schule und besuchen den Unterricht. Andernfalls werden wir unsere Töchter in Unwissende verwandeln.“

[Die Ansprache richtet sich an Musliminnen in Spanien):

„Nehmen Sie am Sportunterricht teil. Da der Sportunterricht [bei Nichtteilnahme] zum Durchfallen [einem fehlendem Abschluss] führen könnte, besuchen Sie den Sportunterricht! Mädchen müssen sich dabei sehr gut bedecken. Falls ein Mädchen ihre Brust bedecken kann, muss sie dies tun.

Allerdings gilt dieses Verhalten [das vorübergehende Ablegen des Kopftuches] als [vorübergehende] Notwendigkeit. Wir dürfen es nicht zur Normalität unseres Lebens werden lassen. Wir müssen diese Notwendigkeit als Ausnahme betrachten, die praktiziert wird, die aber nicht als Maßstab angesehen werden darf.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=U2Wg_4IIKe0&feature=related

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