Fatwa zu der Frage, ob die „Genussehe“ [die zeitlich begrenzte Ehe] islamisch erlaubt ist

Institut für Islamfragen

Die zwölf Imame wurden von Allah bestimmt und die zeitlich befristete Ehe für erlaubt erklärt

Von dem Rechtsgutachter Sayed Sabah Shibr, dem prominenten schiitischen Gelehrten, Fernseh-, Moscheenprediger und Verfasser zahlreicher islamischer Publikationen

(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2012)

Frage:

„Wer darf eine Genussehe erlauben? Wer darf sie verbieten?“

Antwort:

„Die Führer der Muslime [arab. a’imma; Singular: Imam] sind die Führer aller Lebewesen, es sind zwölf Führer [zwölf Imame]. Sie wurden vom Propheten – Allahs Segen sei auf ihm – und seinen Leuten ernannt. Diese Ernennung verwirklichte er [Muhammad] anhand des Auftrags Allahs – er sei erhoben. Die Beweise und Überlieferungen besagen: ‚Meine Leute [arab. ahl al-bayt] sind unter euch [den Muslimen] wie die Arche Noah. Wer sich in diesem Schiff befindet [d.h., wer den zwölf Imamen folgt], wird errettet. Wer sich nicht darin befindet, geht runter‘. ‚Ich [Muhammad] hinterlasse euch [Muslimen] zwei Fundamente: Den Koran und meine Leute [arab. ahl al-bayt]‘ …

Also, wenn die Imame etwas sagen, gilt dies, als ob es von Propheten selbst gesagt worden wäre. Sie sind den Propheten gleichwertig. Vielleicht fragt sich jemand, wie das denn sein kann. Ein Prophet wird von Allah gesandt, ein Imam wird von Allah ernannt.

Die Führer der Leute des Hauses [die Führer einer Gruppe von Muslimen, die als die wahrhaftigen Muslime gelten, also die Imame] haben uns mitgeteilt, dass die zeitlich befristete Ehe erlaubt und von Allah und seinem Propheten [Muhammad] erlaubt worden ist.

Selbstverständlich wissen die Leute des Hauses mehr [als andere Muslime über den Islam]. Außerdem erlaubt der edle Koran selbst diese Eheform: ‚Und [verwehrt sind euch] verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe.‘ (Sure 4, 24)

Selbst, wenn wir keine Belege für die Rechtmäßigkeit der befristeten Ehe [arab. zawadj al-mut’a] hätten, wird diese durch das allgemeine Prinzip der Ehe bestätigt.

Nun, was ist der Unterschied zwischen der dauerhaften Ehe und der befristeten Ehe [Genussehe]? Die befristete Ehe ist genauso eine Ehe wie die dauerhafte. Also, sie benötigt gewisse Rahmenbedingungen und klare Bezeichnungen. Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Eheformen ist, dass die Genussehe zeitlich befristet ist. Die dauerhafte Ehe ist nicht zeitlich befristet. So ist der befristete Zeitraum eine Bedingung für die Genussehe. Diese Bedingung ist genau [so klar formuliert] wie jede andere Bedingung, die ein Ehevertrag umfassen kann. Nehmen wir einige Beispiele: Eine Frau könnte bei der Eheschließung ihrem Ehemann eine Bedingung [im Rahmen eines Ehevertrages] vorsetzen, z. B., dass er sie nicht aus ihrer Heimat herausreißen dürfe oder dass er sie an einem gewissen Ort unterbringen müsse oder sie mit bestimmten Kleidern ausstatten solle usw. All das sind [klar formulierte] Bedingungen, die legal sind. Die Bedingung [dass die Genussehe zeitlich begrenzt ist] ist eine Bedingung wie die erwähnten anderen. Die Genussehe ist also eine Eheform, in der die Ehe auf einen bestimmten Zeitraum befristet wird.

Zusammengefasst ist die Genussehe genau wie die dauerhafte Ehe zu betrachten, und dies eigentlich in allen Aspekten außer wenigen Ausnahmen. Wir werden später die Unterschiede zwischen der befristeten Ehe und der dauerhaften Ehe besprechen. Aber der erste Aspekt der Übereinstimmung zwischen der Genussehe und der dauerhaften Ehe ist die Form, die richtige Form. Bei der [Eheschließung der] dauerhaften Ehe muss die Ehewillige ihren Bräutigam in arabischer Sprache ansprechen: ‚Ich lass mich von dir heiraten mit einer Morgengabe von … [hier wird eine konkrete Summe an Brautgeld genannt]‘. Der Ehewillige antwortet: ‚Ich akzeptiere‘. Ebenfalls sagt die Braut bei einer Genussehe zu ihrem Bräutigam: ‚Ich lasse mich von dir heiraten mit einer Morgengabe von … [hier folgt die konkrete Angabe], für den Zeitraum von … [hier folgt der Zeitraum].‘ Also, die Ehewillige fügt dem Ehevertrag den befristeten Zeitraum der Ehegültigkeit bei. Der Ehewillige beantwortet: ‚Ich akzeptiere‘.

Die übrigen Bedingungen der Genussehe sind dieselben wie bei der dauerhaften Ehe.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=Dsjoj65m8OQ

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