Al-Azhar Moschee beharrt auf der Suspendierung des Rechtsgutachters, der ein Rechtsgutachten zum Stillen von Erwachsenen erließ

Institut für Islamfragen

Das Erscheinen eines Rechtsgutachtens im Jahr 2006 löste seither viel Unruhe aus

(Institut für Islamfragen, dh, 18.06.2009) Dr. Hamed Abu Taleb, der juristische Berater von Dr. Ahmad Mohammad at-Tayyeb, dem Rektor der al-Azhar Universität, betonte, dass der Vorstand der al-Azhar Mosche, bzw. der al-Azhar-Universität, nach wie vor gegen die Wiedereinstellung von Dr. Is’at Atiyya als Rektor der Überlieferungswissenschaft [Hadithwissenschaft] an der Fakultät der Grundlagen für Religion der al-Azhar Universität sei.

Abu Talebs Stellungnahme erschien kurz nach dem Erlass eines Urteils des ägyptischen Verwaltungsgerichts. Darin wurde für eine Strafminderung im Falle Dr. Atiyyas plädiert und gefordert, die von der al-Azhar Universität vollzogene Suspendierung solle aufgehoben und Dr. Atiyya die vorige Lehrtätigkeit als Rektor der Überlieferungswissenschaften wieder zugestanden werden.

Quelle: www.moheet.com/show_news.aspx?nid=257927g=1

Kommentar: Das Erscheinen eines Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2006, dass das Stillen von Erwachsenen befürwortete, hat unter muslimischen Gelehrten wie muslimischen Gläubigen große Unruhe hervorgerufen. Es wurde darin geurteilt, dass eine Muslima sich mit einem erwachsenen, ihr fremden Muslim in einem Raum allein und ohne Verschleierung aufhalten dürfe, wenn sie ihn fünfmal gestillt habe. Damals hatte Dr. Atiyya sein Rechtsgutachten folgendermaßen verteidigt:

„Ich bin nicht derjenige, der Dinge für erlaubt oder verboten erklärt. Allah allein ist derjenige, der das tut. Ich studiere das islamische Gesetz [arab. Schari’a] und die Meinungen der [muslimischen] Gelehrten und komme dadurch zu dieser Meinung, die in meinen Augen die richtige ist.“

Als die Moderatorin in einem Fernsehinterview ihm zu diesem Thema die Frage stellte: „Akzeptieren Sie, dass Ihre Ehefrau einen fremden Mann stillt?“ erwiderte er: „Da Allah und sein Prophet [Muhammad] diese Lehre erlassen haben, muss ich es akzeptieren. Wer sich gegen diese Lehre äußert, muss erst einmal beweisen, dass die Quellen, in denen sie festgehalten wurde, nicht authentisch sind. Ein Gelehrter des Islam hält Allahs Gesetz ein und interessiert sich nicht für die Unruhe der Unwissenden [die Kritik einiger Muslime an diesem Rechtsgutachten].“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZyqTK9b5WlE&feature=PlayList&p=09C876E9BED92B2C&index=0&playnext=1″

Über die Art und Weise des Stillens gab es viele Debatten unter muslimischen Gelehrten. Einige von ihnen, wie Dr. Atiyya, betonten, der zu stillende Mann trinke die Milch der stillenden Frau nicht direkt aus ihrer Brust, sondern aus einem Becher, in den die mit ihm nicht verwandte Frau ihre Milch hineingepumpt habe. Jedoch betonten andere muslimische Gelehrte, wie Nassrud-Deen al-Albani, es gäbe keine authentische Quelle des Islam, die das Stillen als Trinken aus einem Becher definiere; gemeint sei das übliche Stillen direkt aus der Brust.

Beide genannten Gruppen der muslimischen Gelehrten sind sich jedoch darüber einig, dass die Lehre vom Stillen der Erwachsenen eine authentische Lehre des Propheten des Islam, Muhammads, sei. Dies beruht vor allem auf der Tatsache, dass diese Lehre in den authentischsten Quellen des Islam festgehalten wurde, z. B.: „’Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Sahla Bint Suhail kam zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm. Sie sagte: O Gesandter Allahs, ich bemerkte, daß Abu Huzaifa ein böses Gesicht macht, wenn Salim, der unter seiner Schirmherrschaft stand, bei uns [in unser Haus] eintritt. Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: ‚Stille ihn!‘ Sie sagte: ‚Wie solle ich ihn stillen, obwohl er ein Erwachsener ist?’ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, lächelte und sagte: ‚Ich weiß, daß er ein Erwachsener ist.‘ ’Amr fügte zu seinem Hadith hinzu, daß er [Salim] am Kriegszug von Badr teilgenommen hatte [also ein Kampfgefährte Muhammads war]. In der Erzählung von Ibn Abi ‚Umar sagte er: Da lachte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm.“ (Sahih Muslim. 2636)