Dürfen Muslime in den USA leben?

Institut für Islamfragen

USA sei „Kriegsgebiet“ – Auswanderung in islamisches Land empfohlen

Fatwa (Rechtsgutachten) von Dr. Abdul Hay Yussef, übersetzt von Daniel Hecker (Institut für Islamfragen, 05.09.2004)

Frage:

„Ich bin muslimischer Sudanese und lebe in den USA. Mit 17 hat mich mein Vater in dieses Land mitgenommen. Damals wußte ich nicht, dass das Leben in diesem Land eine Sünde ist. Jetzt aber – Allah sei Dank – weiß ich, dass es verboten oder mindestens unerwünscht ist, hier zu leben. Jetzt bin ich 20 Jahre alt und studiere den Islam an der muslimischen Universität von Imam Mas’ud in Virginia. Als ich meinem Vater mitgeteilt habe, dass wir Muslime in diesem Land nicht leben sollen, widersprach er mir und warnte mich davor, in den Sudan zurückzukehren. Ich bin ein Propagandist für den Islam (arab. Da’ia; ein ‚Missionar‘; IfI). Ich glaube, Amerika wird aufgrund er großen Zahl an Moscheen überall im Land auch bald ein islamisches Land werden. Wie soll ich mich verhalten?“

Antwort:

„Amerika ist Kriegsgebiet. Es hat Muslimen in der ganzen Welt Schaden zugefügt. Daher gehört es zum ‚Haus des Krieges‘ (arab. bait al-harb). Muslime dürfen dort nicht leben, wenn sie die Möglichkeit haben, auszuwandern (Sure 4, 97). Allahs Prophet sagte in der Überlieferung: ‚Ich kenne keinen Muslim, der im Land der Polytheisten lebt.‘ Amerika ist kein islamisches Land. Man hört dort keinen Ruf zum Gebet, und man erkennt den Freitag und die (muslimischen) Feiertage nicht an. Die islamischen Riten werden nicht in der Öffentlichkeit praktiziert. Wenn Sie z. B. ein Problem mit Ihrer Ehefrau haben, wird Ihr Fall nicht nach dem Gesetz des Islams und dem Koran beurteilt … Wenn Sie Ihr Studium beendet haben, sehen Sie zu, dieses Land so schnell wie möglich zu verlassen und in ein muslimisches Land auszuwandern.“

Quelle: new.meshkat.net/contents.php?catid=10&artid=10353

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.