Katarische Fatwa-Organisation verteidigt koranische Ungleichbehandlung von Frauen vor Gericht

Institut für Islamfragen

(Sure 2,282: „Und lasst zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann [sollen es bezeugen] ein Mann und zwei Frauen“)

Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Datum des Rechtsgutachtens: 14.11.2016
Nummer des Rechtsgutachtens: 339649

(Institut für Islamfragen, dh, 01.04.2018)

… Dieses Prinzip gilt nicht für alle Angelegenheiten, sondern nur für die, in denen der Mann sich auskennt und bei denen er nicht von Emotionen geleitet wird, wie z.B. Zivilangelegenheiten und kommerzielle Angelegenheiten. … denn die Frau kennt sich nicht aus in finanziellen Angelegenheiten. Sie ist nicht darauf spezialisiert.

… Die Frau verfügt über ein starkes Gedächtnis in Angelegenheiten, die zu ihrer Welt gehören. Bezüglich der finanziellen Angelegenheiten verfügt sie über ein schwaches Gedächtnis. Denn sie hat nicht oft damit zu tun. Dieser Umstand verursacht bei ihr ein Defizit und einen Mangel an Erfahrung in diesem Bereich. Andererseits existiert bei ihr ein Reichtum an Emotionen. Im Gegensatz dazu leidet der Mann unter einem Mangel an Emotionen.

Die Frau leidet während der Schwangerschaft an einer Schwächung des Gedächtnisses und seiner schwankenden Leistung. Manchmal leidet die Frau unter einem schwachen Gedächtnis für mehr als ein Jahr nach der Geburt. Denn ihre Gehirnzellen vermindern sich [dabei].

Die Eigenschaften, die die meisten Frauen auszeichnen, wie Überemotionalität, hohe Erregbarkeit, übertriebene Eifersucht, Täuschung und die Neigung zu Falschheit können auch manche Männer betreffen, denn nicht allein Frauen haben diese Eigenschaften. Aber das Prinzip [dass das Zeugnis der Frau nur die Hälfte zählt] trifft auf die überwiegende Allgemeinheit zu.

Das Zeugnis ist Pflicht und Verantwortung. Wenn Allah diese Pflicht und Verantwortung für die Frau reduziert, wird die Frau damit geehrt, nicht das Gegenteil davon.

Das Zeugnis einer einzelnen Frau zählt, wenn es um Frauenangelegenheiten geht. Im Gegensatz dazu gilt das Zeugnis eines einzelnen Mannes in diesem Bereich in keinem Fall. Damit verfügt die Frau [hier] über einen Vorteil gegenüber dem Mann.

Wenn eine Frau bei ihrem Zeugnis etwas vergisst, wird sie von der anderen Zeugin daran erinnert [es sollen immer zwei Frauen aussagen, da gemäß Sure 2,282 „eine Frau sich irren“ kann]. Im Gegensatz dazu gilt das Zeugnis des Mannes, wenn er etwas dabei vergisst, nicht mehr. Auch hier hat die Frau einen Vorteil gegenüber dem Mann.

Das Argument der Feinde des Islam, die halbe Gültigkeit des Zeugnisses einer Frau sei eine Diskriminierung der Rechte der Frau gegenüber dem Mann, ist eine grundlose Behauptung. Denn das Zeugnisprinzip ist kein Menschenrecht, sondern eine Pflicht und Verantwortung.

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=339649

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