Darf man nach islamischem Recht (arab. Scharia) im Geheimen heiraten bzw. seine Heirat geheim halten?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Datum des Rechtsgutachtens: 13.10.2016
Nummer des Rechtsgutachtens: 336796

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2016) Wenn die Eheschließung mit Wissen des Vormunds [der Frau, da das Schariarecht und die meisten Rechtsgelehrten eine Frau ohne ihren Vormund nicht als voll rechtsfähig betrachten,] und vor zwei anwesenden Zeugen geschieht, ohne die Eheschließung bekannt zu machen, damit bestimmte Verwandte davon nicht erfahren, dann gilt diese [geheim gehaltene Ehe] bei vielen [islamischen] Gelehrten als erlaubt.

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=336796

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.